Das Land Niedersachsen hat verfügt, das Kindertagesstätten bis Ende Januar geschlossen bleiben müssen. Für die Einrichtungen in Northeim wird deshalb ein Notbetrieb eingerichtet.

Ferienende

Denn eigentlich wären am 11. Januar die Ferien zu Ende gewesen.  Das Land Niedersachsen aber untersagt den Betrieb. Im Northeimer Stadtgebiet hat nun die Stadtverwaltung Kontakt mit allen Eltern aufgenommen, um den Bedarf für eine Notbetreuung zu klären.

Das genehmigte Kontingent entspricht dabei etwa der Hälfte der bisherigen Gruppengröße. Pro Krippengruppe mit 15 genehmigten Plätzen sind das maximal 8 Kinder, pro Kitagruppe mit 25 genehmigten Plätzen maximal 13 Kinder und in Horten mit 20 genehmigten Plätzen maximal 10 Kinder, die betreut werden dürfen.

Rechtzeitige Anmeldung

Die Anmeldung für die Notbetreuung sollte bis morgen Samstag, 9. Januar im Rathaus eingehen, denn schon am Freitag beginnen hierzu die Planungen.

Berechtigt sind Kinder von Eltern, die in „betriebsnotwendiger Stellung in einem
Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig“ sind.

Außerdem sollen Kinder mit Unterstützungsbedarf, insbesondere mit Sprachförderbedarf
oder Kinder, die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig werden, in einer Notbetreuung betreut werden.

Weiter wird eine Notbetreuung bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten möglich sein, sofern ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen.

Vergabe

Die Plätze der Notbetreuung werden durch die Träger der Kindertagesstätten vergeben. Priorisiert werden die Anträge entsprechend dieser aufgezählten Reihenfolge.

Ein Rechtsanspruch auf die Notbetreuung besteht nicht. Für weitergehende Fragen das
Stadtgebiet Northeim betreffend steht Herr Alexander Bruhn im Rathaus unter 05551/966 277 oder bruhn@northeim.de zur Verfügung.

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