Weil die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner in Folge über 10 lag, hat der Landkreis Northeim am Montag dieser Woche neue Corona-Regeln per Allgemeinverfügung erlassen. Nur um sie am darauffolgenden Tag weitestgehend wieder aufzuheben. Warum?

Die Korrektur

Viel hätte sich ohnehin nicht geändert. Dennoch kassierte die Kreisverwaltung am Dienstag fast alle neuen Einschränkungen wieder. Laut Kreishaus sei das Infektionsgeschehen „mittlerweile bestimmten Bereichen“ zuzuordnen, sodass „die Beschränkung aller Bereiche nicht mehr notwendig“ sei. Mittels einer neuen Allgemeinverfügung wurden bestimmte Bereiche deshalb „von den strengeren Schutzmaßnahmen ausgenommen“.

Was genau sind aber diese „bestimmten Bereiche“? In der ersten Meldung geht die Kreisverwaltung darauf nicht ein. Auf Nachfrage heißt es von Kreissprecher Dirk Niemeyer,  das damit gemeint sei, „dass die Ansteckungen aktuell meist im Zusammenhang mit Reiserückkehrern und im familiären Kontext auftreten.“ Die Ansteckungen seien also nachvollziehbar und begrenzbar.

Die Regeln

Für die nachstehenden Bereiche gelten daher ab sofort wieder die Schutzmaßnahmen für eine 7-Tage-Inzidenz von nicht mehr als 10:

• Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen nach § 6 a Nieders. Corona-Verordnung
• Veranstaltungen von Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern oder ähnlicher Einrichtungen sowie Kinos nach § 6 b Nieders. Corona-Verordnung
• Stadtführungen und Führungen durch Natur und Landschaft nach § 6 d Nieders. Corona-Verordnung
• Touristische Schiffs- und Kutschfahrten und touristische Busfahrten nach § 7 d Nieders. Corona-Verordnung
• Seilbahnen nach § 7 e Nieders. Corona-Verordnung
• Beherbergung nach § 8 Nieders. Corona-Verordnung
• Gastronomie sowie Bars und ähnliche Einrichtungen

Was strenger wird

Die strengeren Schutzmaßnahmen für eine 7-Tage-Inzidenz von mehr als 10, aber nicht mehr als 35, gelten weiterhin für

• Private Kontakte im privaten und öffentlichen Raum: Maximal 10 Personen aus 10 Haushalten dürfen sich treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren, sowie vollständig geimpfte und genesene Personen werden hierbei nicht eingerechnet.
• Zusammenkünfte von Kindern bis zu einem Alter von 14 Jahren: Diese sind mit höchstens zehn Kindern, unabhängig von der Zugehörigkeit zu Haushalten, sowie zusätzlich den Personen eines Haushalts zulässig.

Aktuelle Zahlen

Am Mittwoch meldet das RKI eine Inzidenz von 18.1 im Landkreis Northeim. Aktuell sind im Landkreis Northeim 29 (+4) akut infizierte Personen bekannt. Sie stammen aus dem Raum Bad Gandersheim 4 (0), Dassel 1 (0), Einbeck 2 (0), Hardegsen 4 (+2), Kalefeld 1 (+1), Moringen 3 (+1), Northeim 8 (0) und Uslar 6 (0).

Mit der ersten Impfdosis wurden bisher 44.832 Personen (Stand: 13.8.2021) im Impfzentrum und 45.037 Personen (Stand 16.8.2021) bei den Hausärzten geimpft.
Eine zweite Impfdosis haben bisher 38.585 Personen (Stand: 13.8.2021) im Impfzentrum und 42.644 Personen (Stand 16.8.2021) bei den Hausärzten erhalten.

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