Auch am Samstag steigt die 7-Tage-Inzidenz über 10. Das Robert-Koch-Institut meldet einen Wert von 17,4. Damit steigt der Wert am dritten Tag in Folge über 10. Am Montag gelten deshalb wohl neue Kontantbeschränkungen. 

Wie die Kreisverwaltung am Freitag mitteilt, hat die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von bereits den zweiten Tag in Folge überschritten. Weil der Wert auch am dritten Tag in Folge über der Inzidenz von 10 liegen, gelten voraussichtlich ab Montag, 16. August wieder strengere Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum, heißt es in der Mitteilung.

Landrätin Astrid Klinkert-Kittel lobt die hohe Impfbereitschaft in der Region, mahnt aber zugleich, dass „wir uns auf der bisherigen Impfquote“ nicht ausruhen dürfen.

Was würde sich ändern, wenn wir auch am Samstag eine Inzidenz von über 10 behalten?

Die voraussichtlichen Änderungen

Kontaktbeschränkungen
Erlaubt sind max. 10 Personen aus verschiedenen Haushalten im privaten und öffentlichen Raum. Kinder bis einschließlich 14 Jahren, sowie vollständig geimpfte und genesene Personen werden hierbei nicht eingerechnet.

Feiern
Bei privaten Zusammenkünften zuhause in der eigenen Wohnung, im eigenen Garten oder in angemieteten Flächen gelten die Kontaktbeschränkungen.

Im Bereich der Gastronomie kann im Rahmen einer privaten geschlossenen Feier mit bis zu 100 Personen gefeiert werden, sofern diese allesamt einen negativen Testnachweis vorlegen können oder den Nachweis, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind. Die Testpflicht besteht nicht bei Kindern bis einschließlich 14 Jahren. Wichtig: Die Grenze von 100 Personen zählt gleichwohl für alle anwesenden Personen, also auch für die Geimpften, Genesenen und Kinder. Alle Gäste müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, solange sie nicht am Tisch sitzen.

Handel/ Dienstleistungen
In den Geschäften besteht Maskenpflicht. Auf den Parkplätzen muss keine Maske getragen werden.

Körpernahe Dienstleistungen sind weiter zulässig. Auch hier besteht eine Maskenplicht. Es sind medizinische Masken (OP-Maske oder FFP2) zu tragen.

Gastronomie
In gastronomischen Betrieben besteht noch keine Testpflicht, die Maske muss allerdings im Innenbereich weiter aufgesetzt werden, sofern man nicht am Platz sitzt. Weiterhin erfolgt die Dokumentation der Kontaktdaten digital oder alternativ in Papierform.
Für den Besuch von Clubs, Diskotheken und Shisha-Lokale ist ein negatives Testergebnis notwendig, sowie das Tragen einer Maske, sofern man nicht am Platz sitzt.

Tourismus/ Freizeit
Bei Urlaub in Niedersachsen mit Übernachtung ist ein Test bei Anreise sowie zusätzlich zwei Test pro Woche notwendig.
Alle Formen von Schwimmbädern sowie Saunen haben geöffnet.
Bei touristische Aktivitäten (z.B. Schiffs- und Kutschfahrten etc.) oder Einrichtungen (Zoos, Freizeitparks etc.) gilt in der Regel eine Maskenpflicht im Innenbereich. Hier gilt das jeweiliges Hygienekonzept zu beachten.
Kinos, Theater und Konzerthäuser sind geöffnet. Auch hier gilt die Maskenpflicht im Innenbereich, sofern man nicht am Sitzplatz ist.

Stadt- und Naturführungen sind ohne Maske zulässig.

Sport
Kontakt- wie auch Individualsport ist weiterhin möglich. Fitnessstudio sowie auch Duschen und Umkleide sind weiter geöffnet.

Wahlen
Die Kontaktbeschränkungen und das Abstandsgebot gelten hingegen nicht für Kontakte im Wahlkampf oder bei der Wahlwerbung im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung öffentlicher Wahlen.

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