Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat die Ermittlungs-Verfahren gegen Northeims Bürgermeister Hans-Erich Tannhäuser wegen Urkundenunterdrückung und wegen Beleidigung eingestellt. Dies bestätigen Bürgermeister Hans-Erich Tannhäuser und die Staatsanwaltschaft Göttingen auf Nachfrage.
Zuvor war dem Bürgermeister vorgeworfen worden, wichtige Unterlagen zum Brandschutz im City Center dem Rat der Stadt Northeim vorenthalten zu haben. Die Fraktionen der CDU, SPD und Bündnis 90/die Grünen im Rat hatten Strafanzeige erstattet. Darin wurde dem Bürgermeister zur Last gelegt, die Anweisung getroffen zu haben, vor der Gewährung von Einsichtnahme in die Akten „Brandschutz City Center“ an Mitglieder des Rates bestimmte Aktenbestandteile entfernt und in eine vertrauliche Nebenakte genommen zu haben. Bei einer Durchsuchung des Rathauses war diese Nebenakte in einer Teeküche des Rathauses aufgefunden worden.
„Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Nebenakte nicht auf Veranlassung des Bürgermeisters, sondern ohne dessen Zutun durch zwei Mitarbeiterinnen am späteren Auffindeort deponiert wurde“, heißt es in der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft.
Diese haben gegenüber den Ermittlern zur Begründung angegeben, sie hätten die Befürchtung gehabt, dass bei einer Lagerung am vorgesehenen Lagerort im Aktenschrank Aktenstücke hätten entfernt werden können. Hiergegen habe man sich absichern wollen.
Der Bürgermeister hat eingeräumt, dass er vor Antritt angeordnet hat, Schriftverkehr, der „verwaltungsinterne Überlegungen und Vorgänge“ betreffe, in einer verschlossenen Nebenakte zu verwahren. Er habe hingegen nicht veranlasst, diese Nebenakte bzw. die darin enthaltenen Aktenstücke dem Rat der Stadt Northeim vorzuenthalten. Es sei deshalb für ihn nicht nachvollziehbar, warum die betreffenden Aktenstücke dem Rat nicht während seines Urlaubs vorgelegt worden sind.
Soweit die Anzeigeerstatter dem Bürgermeister darüber hinaus vorgeworfen haben, in einer Verwaltungsausschusssitzung mit Blick auf die Frage der Stellenbesetzung unzutreffend berichtet zu haben, liegt ein strafbares Verhalten ebenfalls nicht vor.
Später hatte Tannhäuser Ratsfrau Rita Fromme als „Wasch- und Bügelfrau der CDU“ bezeichnet. Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei aber um keine Beleidigung.
Auch dieses Ermittlungsverfahren ist mangels hinreichen Tatverdachts eingestellt worden. Der Bürgermeister hatte sich insoweit dahingehend eingelassen, er habe mit dem Begriff eine Metapher bemüht, mit welcher er habe ausdrücken wollen, dass die Anzeigeerstatterin sich nach Übernahme ihres Amtes als Fraktionsvorsitzende der CDU als „Mädchen für alles“ habe einspannen lassen, um seinem Amt und Ansehen durch Indiskretionen zu schaden.
Tannhäuser, der sich derzeit einem Abwahlverfahren durch den Stadtrat und möglichen Neuwahlen gegenübersieht, kritisiert im Gespräch mit Northeim-jetzt die aktuelle „Kriminalisierung der Person Hans-Erich Tannhäuser“.
„Es sollte sich jeder sein eigenes Bild von den Personen machen“, sagt Tannhäuser. Zu seiner Zukunft wollte er sich allerdings noch nicht äußern.