Die Mehrheits-Fraktionen im Northeimer Stadtrat von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen reagiert mit einer gemeinsamen Pressemitteilung auf das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft gegen Bürgermeister Hans-Erich Tannhäuser.
Diese hatte den Verwaltungschef zuvor in zwei Fällen entlastet. Speziell in der Angelegenheit um vermeintlich zurückgehaltene Unterlagen zum Brandschutz im City Center, bewerten die Fraktionen ihre Anzeige aber dennoch als Erfolg.
Erst durch die Anzeige sei es möglich geworden, dem Bürgermeister die Aufsicht in der Angelegenheit zu entziehen und somit die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen voranzutreiben.
Hintergrund: Aufgrund mangelnden Brandschutzes drohten 36 Mietern die Zwangsräumung – auch, weil die Stadtverwaltung bisher untätig geblieben sei, notwendige Brandschutzmaßnahmen umzusetzen, heißt es von der Mehrheit.
Weiterhin unterstellen die Ratsfraktionen dem Bürgermeister die Absicht, durch dieses Handeln lediglich den Center-Betreiber unverhältnismäßig entlasten zu wollen.
Hier die komplette Pressemitteilung.
Gemeinsame Presseerklärung der Ratsfraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen
Brandschutz Wohnkomplex City-Center: Strafanzeige gegen den Bürgermeister war richtigSPD, CDU und Grüne sind trotz der Einstellung des Verfahrens zufrieden: Weil durch die Anzeige gegen Herrn Bürgermeister Tannhäuser diesem die Aufsicht entzogen wurde, werden jetzt die Brandschutzmaßnahmen im Wohnkomplex des City-Centers umgesetzt.
Durch die Presseberichte in den letzten Tage wurde die Öffentlichkeit darüber informiert, dass nach der von der Verwaltung angedrohten Nutzungsuntersagung für 36 Wohnungen die Center-Eigentümerin CCC endlich bereit ist, die notwendigen Maßnahmen zum Brandschutz zu ergreifen. In seinem Kommentar stellt Herr Mönkemeyer (HNA 31.08.) fest, dass es angesichts der möglichen Gefahren für die Mieter nicht nachvollziehbar ist, warum die Bauaufsicht nicht (schon vorher) konsequent gehandelt hat und schließt daraus, dass erst die neuen Mitarbeiter das so gesehen haben und sich der Sache jetzt angenommen haben.Richtig ist, dass Mitglieder der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen bei einer Akteneinsicht im April 2016 festgestellt haben, dass die Mitarbeiter der städtischen Bauaufsicht schon im Oktober 2015 eine Nutzungsuntersagung für angebracht hielten, dass Herr Bürgermeister Tannhäuser jedoch nicht bereit war, diese Maßnahme einzuleiten.
Aus dem internen E-Mail-Verkehr und diversen Aktenvermerken war ersichtlich, dass der Bürgermeister stattdessen Gründe gesucht hat, um die Auflagen für die Center-Eigentümerin CCC so gering wie möglich zu halten.
Das ging von einer Dienstanweisung, dass abweichend von der bisherigen Praxis ein von der Eigentümerin beauftragtes Gutachten dem Brandschutzbeauftragten des Landkreises nicht zur Begutachtung vorgelegt werden durfte bis hin zu dem Versuch, aufgrund einer Richtlinie von 1958 der CCC das Recht auf Bestandsschutz zu gewähren.
Die Mitarbeiter der Bauaufsicht sowie der damalige Rechtsrat haben trotzdem nachdrücklich ihre Rechtsauffassung vertreten und diese schriftlich gegenüber dem Bürgermeister dokumentiert. Mit allen Konsequenzen: Der damalige kommissarische Abteilungsleiter hat auch deshalb die Stadtverwaltung verlassen, weil er die Gefährdung von Menschenleben nicht mitverantworten wollte.
Die internen E-Mails und die Gesprächsvermerke sowie die Dokumentationen der Mitarbeiter mussten nachweislich auf Anordnung des Bürgermeisters der eigentlichen Bauakte entnommen und in einer gesonderten Akte unter Verschluss gehalten werden. Die Gründe dafür kennt nur der Bürgermeister.
Dass diese Akte nach der Einsichtnahme durch die Politik von zwei Mitarbeiterinnen in einer Teeküche versteckt wurde, um sie vor dem Zugriff des Bürgermeisters zu schützen, offenbart nur einmal mehr die zerrütteten Zustände im Rathaus.
Die oben genannten Fraktionen haben am 31.10.2016 Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet und damit erreicht, dass dem Bürgermeister die Aufsicht in der Sache Brandschutz City-Center entzogen worden ist und damit die Voraussetzung für die jetzt eingeleiteten Maßnahmen zur Sicherheit der Mieter geschaffen.
Auch wenn die Staatsanwaltschaft aus der umfänglichen Strafanzeige lediglich die mögliche Aktenunterschlagung als strafrechtlich relevant angesehen hat – die Unterlassung der Einleitung von Brandschutzmaßnahmen wäre das wohl erst nach Eintreten eines Schadenfalls – war dieser Schritt richtig und notwendig.
Nicht zu verstehen ist, dass die Kommunalaufsicht, der der gesamte Vorgang ebenfalls angezeigt worden ist, nicht reagiert hat, obwohl der eigene Brandschutzbeauftragte die mangelhafte Sicherheit der Mietwohnungen festgestellt hat.
Berthold Ernst Reta Fromme Hans Harer
SPD-Fraktion CDU-Fraktion Bündnis90/Die Grünen