Der 7-Tage-Inzident pro 100.000 Einwohner sinkt im Landkreis Northeim weit unter 20. Für das Gesundheitsamt nun Grund genug, per Verordnung den Pandemie-Einschränkungen weiter zu lockern. Ab Donnerstag, 11. März, ist es erlaubt, dass sich drei unterschiedliche Haushalte treffen. Es dürfen aber nicht mehr als zehn Personen gleichzeitig sein.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat der Landkreis in Absprache mit dem Landesgesundheitsamt auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Für die Regelung „10 aus 3“ sei aber zu beachten, dass Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Außerdem zählen nicht zusammen lebende Paare als ein Haushalt. Die Regelung gilt sowohl für Zusammenkünfte im Freien als auch für Treffen und private Feiern im eigenen zuhause. Die Regelung betrifft außerdem nur auf Personen, die ihren Wohnsitz im Landkreis Northeim haben oder aus einer Kommune stammen, bei der die Sieben-Tages-Inzidenz ebenfalls unter 35 liegt.

Die Regelung „10 aus 3“ gilt zunächst so lange, wie der Wert der Sieben-Tages-Inzidenz unter 35 liegt! Maßgeblich dafür ist der tagesaktuell vom Nieders. Landesgesundheitsamt unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/ veröffentlichte Inzidenzwert. Wenn der Landkreis Northeim die Schwelle wieder überschreitet, dann gilt für Treffen wieder die übliche Regelung: „5 aus 2“ (fünf Personen aus zwei Haushalten).

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