Anders als in Niedersachsen erlaubt das Bundesland Sachsen-Anhalt noch keine touristischen Reisen. Wer also plant, am Himmelfahrts-Wochenende einen Ausflug in den Harz zu machen, dem drohen tatsächlich Bußgelder bis zu 400 Euro. Das Innenministerium in Magdeburg hat hierfür bereits verstärkte Kontrollen angekündigt – und will vor allem Touristen aus Niedersachsen abfangen. An der Landesgrenze sind hingegen keine generellen Kontrollen geplant.
Das ärgert vor allem Dr. Roy Kühne, CDU-Bundestagsabgeordneter aus Northeim. „Hier wird das Problem des Föderalismus in Corona-Zeiten einmal mehr deutlich: es gibt Regeln, die für unsere Bürger nicht nachvollziehbar sind.“ Es könne nicht sein, findet Kühne, dass „wir den Harz seit Jahren als großes, länderübergreifendes Tourismusziel attraktiv machen wollen, jetzt aber eine vor 30 Jahren gefallene innerdeutsche Grenze, wenn auch unsichtbar, wieder aufgebaut wird“.
Zumindest für den 28. Mai hat die Landesregierung in Sachsen Anhalt erste Lockerungen angekündigt. Dann soll es auch wieder möglich sein, den Harz als Tourist zu besuchen. Also pünktlich zum Pfingstwochenende. Bis dahin gilt allerdings die Beschränkung weiterhin. Wer also vor dem 28. Mai als Niedersachse im Harz unterwegs ist, muss mit einer Strafe rechnen.
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