Auch das Jahr 2019 ist vorbei und das wird in der Silvesternacht gefeiert. Auch in Northeim mit Feuerwerk. Zwar ist die Diskussion um die Sinnhaftigkeit der brennenden bunten Lichter in diesem Jahr so hell und laut wie selten, werden erneut Millionen Euro für das Feuerwerk ausgegeben. Damit es trotzdem auch in Northeim keinen Ärger gibt, haben wir für euch die Regeln der Stadtverwaltungen und Tipps der Feuerwehr zusammengetragen.



Hier ist Feuerwerk verboten

Auch 2019 sind in der Northeimer Kernstadt und in den Ortschaften Sperrzonen eingerichtet. Hier darf aus Sicherheitsgründen kein Feuerwerk gezündet werden. Zu Beispiel, weil Häuser schnell Feuer fangen oder Menschen und Tiere besonders gestört werden.

In der Stadt Northeim ist davon die historische Altstadt betroffen. Die Grenzen verlaufen entlang der Wilhelmstraße, Friedrichstraße, Göttinger Straße ab Friedrichstraße in Richtung Norden, Breiter Weg, Friedrich-Ebert-Wall und In der Fluth. Dort ist es absolut verboten, Feuerwerk oder Böller zu zünden.

Wer es doch macht und dabei erwischt wird, muss bis zu 5.000 Euro Strafe zahlen. Die Polizei hat bereits angekündigt, genau hinzuschauen.

Festgestellte Verstöße gegen dieses Abbrennverbot werden als Ordnungswidrigkeit geahndet und können eine Geldbuße in Höhe von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen.

In den Dörfern

Neben der Kernstadt ist auch das Böllern und Brennen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders empfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten. Bei handgeworfenen pyrotechnischen Gegenständen wird ein Abstand von 25 bis 30 Meter als Minimum angesehen. Bei sog. Hochfeuerwerken mit eigenem Vortrieb (“Raketen”) wird eine Entfernung zu besonders brandempfindlichen Gebäuden von 200 Meter „als zwingend notwendig angesehen“.

Harte Strafe

Verstöße gegen die Sicherheitsabstände stellen bereits nach gesetzlicher Regelung eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Übrigens: Auch wenn ihr schon seit dem 28. Dezember Feuerwerk kaufen könnt, ist das Abbrennen ausdrücklich nur an Silvester und Neujahr erlaubt.

Wer schon vorher zündet, handelt ordnungswidrig. Strafe: bis zu 10.000 Euro.

An die Kinder denken

Kinder und Jugendliche dürfen Feuerwerk der Katerogie F2 nicht abbrennen. Entsprechende Hinweise finden sich auf jeder Verpackung.

Das Northeimer Ordnungsamt will in diesem Jahr keine Gnade zeigen. „Die Abteilung Bürgerdienste bittet um Verständnis dafür, dass auch erstmalige Verstöße geahndet werden, da das öffentliche Sicherheitsinteresse Vorrang vor dem Interesse des Einzelnen am Umgang mit Feuerwerkskörpern hat.“

Das sagt die Feuerwehr

Am Ende ist aber nicht alles verboten und viele Northeimer werden auch das Jahr 2020 mit viel Freude und Feuerwerk begrüßen, solange sie sich an die Regeln halten. Damit dies aber ohne große Verletzungen oder Schäden passiert, hat auch die Feuerwehr im Kreis Northeim ein paar Sicherheitstipps auf Lager.

  • Nur geprüftes Feuerwehr nutzen. Zu erkennen an der BAM-Nummer 0589 und einem CE-Zeichen
  • Kinder sollten niemals alleine mit Feuerwerk hantieren.
  • Feuerwerk gehört nicht in die Hosentasche.
  • Feuerwerk sollte nicht aus der Hand gezündet oder vom Balkon oder einem offenen Fenster aus abgeschossen werden.
  • Raketen zu keiner Zeit auf Personen richten – Feuerwerk und Alkohol gehören nicht
    zusammen.
  •  Feuerwerkskörper nie selbst basteln oder manipulieren.
  • Auch Wunderkerzen werden heiß – bis zu 1.200 Grad
  • Blindgänger niemals ein zweites Mal anzünden!
  • Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten und sich in dieser Zeit nicht
    nähern. Danach kann das Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt
    und anschließend im Hausmüll entsorgt werden.
  • Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist streng verboten.

Das sagt die Polizei

Auch die Beamten der Polizei wünschen sich und den Bürgern einen tollen Jahreswechsel – und so wenig Arbeit wie möglich.“Immer wieder kommt es zu schweren Verletzungen durch unsachgemäßes Zünden von Feuerwerkskörpern, Abbrennen illegaler Silvesterknaller oder Nichteinhaltung von Sicherheitsvorkehrungen“, heißt es dort in einem Facebook-Post der Göttinger Polizei. Auch hier ein paar Tipps.

Facebook

Mit dem Laden des Beitrags akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Facebook.
Mehr erfahren

Beitrag laden

PHA+PGlmcmFtZSBzcmM9Imh0dHBzOi8vd3d3LmZhY2Vib29rLmNvbS9wbHVnaW5zL3Bvc3QucGhwP2hyZWY9aHR0cHMlM0ElMkYlMkZ3d3cuZmFjZWJvb2suY29tJTJGcG9saXplaWRpcmVrdGlvbi5nb2V0dGluZ2VuJTJGcG9zdHMlMkYzMzM4ODc2NjYyNzk0NTcyJmFtcDt3aWR0aD01MDAiIHdpZHRoPSI1MDAiIGhlaWdodD0iNjE3IiBmcmFtZWJvcmRlcj0iMCI+PC9pZnJhbWU+PC9wPg==

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein