Das Northeimer Ordnungsamt ist beim Verteilen von Knöllchen fleißig und akribisch. Das wissen auch Parker am neuen Helios-Krankenhaus. Doch mittlerweile melden sich nach und nach Menschen bei Northeim-jetzt und wundern sich, denn; beim Aufschreiben stehen die Autos vom Ordnungsamt oft selbst im Halteverbot. Schlechtes Vorbild oder alles Recht?

Das Foto erreicht uns von Dirk Heiser via Facebook. Aufgenommen vom Beifahrer, das Schild versteckt sich hinter dem Spiegel.

„Fast jeder kennt das absolute Halteverbot am Krankenhaus und Ärztehaus. Trotzdem wird hier geparkt, wenn alle Parkplätze voll sind und es kann einen Strafzettel geben. Wie ist es aber geregelt, wenn die Dame vom Ordnungsamt genau da parkt (Auto verlassen) um andere Verkehrsteilnehmer aufzuschreiben, die hier parken…?“

Vorab eine subjektive Einschätzung: Klar ist, dass niemand an dem Ast sägt, auf dem er steht. Dass sich ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes selbst ein Knöllchen ausstellt, ist nicht zu erwarten.

Aber was ist mit der Vorbildfunktion? Und meistens hat das Halteverbot ja einen Grund. Oft, um Rettungsfahrzeugen die Durchfahrt zu ermöglichen. Insbesondere am Krankenhaus ein heißes Thema.

Wir haben bei der Stadt Northeim einmal nachgefragt – die Antwort lässt etwas auf sich warten. Die Überraschung ist allerdings groß, denn: Ja, sie dürfen!

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Demnach erfüllt der Außendienst „hoheitliche Aufgaben und genießt insoweit gewisse Rechte“, sagt Stadtsprecher Marcos Prieto Meis. Und das betreffe eben auch das Parken im Halteverbot – aber nur, „um jemanden zu verwarnen, der verkehrswidrig im Halteverbot parkt“.

Ähnliche fälle suchen wir auch in anderen Gemeinde.

Wir finden einen Vergleichsfall aus Essen. Auch dort hatte sich ein Autofahrer gewundert, warum der Mitarbeiter des Ordnungsamtes sein Fahrzeug im absoluten Halteverbot parkt, um anschließend andere Falschparker aufzuschreiben. Auch hier die verblüffende Antwort: Er darf. „Die Mitarbeiter des Ordnungsamts dürfen im absoluten Halteverbot stehen“, heißt es dort vom Ordnungsamt. Es gilt intern allerdings die Vorgabe: Die Mitarbeiter sollen auf dieses Recht verzichten, wenn sich eine andere Parkmöglichkeit findet.

Das gleiche Gebot gibt es auch für Northeim. „Natürlich ist den Mitarbeitern […] stets bewusst, dass sie, gerade in Dienstausübung, eine Vorbildfunktion haben“, sagt der Stadtsprecher. Ziel sei es, so schnell und störungsfrei wie möglich zu arbeiten. „Die Mitarbeiter entscheiden dennoch situationsabhängig vor Ort, wie dafür Sorge getragen werden kann, dass eine Behinderung beseitigt wird.“

Unser Tipp also: Am besten gar nicht erst falsch Parken und die drei Schritte mehr gehen. Spart locker zehn bis 23,50 Euro.

Auch nett zu wissen: „Absolutes Halteverbot“ ist umgangssprachlich. Es gibt richtigerweise nur Halteverbote und ihre Einschränkungen. Danke an unsere Leser für diesen Hinweis.

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