Es gibt Dinge, die stehen jeden Tag in der Zeitung. Er sucht Sie. Sie sucht Ihn. Er sucht Ihn, Sie sucht Sie.

Und: Polizei sucht Zeugen.

Meistens dann, wenn Hans dem Peter in das Auto gekracht und anschliessend abgehauen ist. Denn das Hans, Hans ist, weis anschließend nur der Hans selbst. Und Peter? Der ist sauer, traurig, hilflos und bleibt auf den Kosten sitzen.

Konkretes Beispiel aus Northeim: Melissa Harms ist 19 Jahre alt, Auszubildende und blickt nun auf ihren schrottreifen Audi. 9.000 Euro Schaden, weil ihr in der Nacht zum 1. April in Hillerse jemand in die Front des Autos abgefahren und anschliessend abgehauen ist. Es war 3.15 Uhr, die Nachbarn haben noch den lauten Knall gehört. Beim Blick aus dem Fenster war aber alles schon zu spät.

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Täglich sieht sich die Polizei mit solchen Aufgaben konfrontiert. Sie ist es auch, die sofort zu alarmieren ist, wenn ein Schaden festgestellt wird. Neben dem Zeugenaufruf wird auch wissenschaftlich gearbeitet. Im Fall von Melissa werden Lackspuren vom Verursacher-Fahrzeug eingesammelt. Inzwischen ist klar, was es für ein Fahrzeug gewesen ist: ein weißer Golf IV.

Melissa hilft das bisher noch wenig. Sie hat einen Aufruf in sozialen Netzwerken gestartet, bittet um Mithilfe und hat sogar eine Belohnung ausgeschrieben. Denn aktuell bleibt Sie auf einem Teil der Kosten sitzen – so wie jedes Opfer von Fahrerflucht. Das ist es der Versicherungsanteil. Die zahlt zwar, aber mit Selbstbeteiligung. Bei 9.000 Euro Schaden „lohnt“ sich das vielleicht, aber oftmals überschreitet der Schaden die Grenze von rund 300 Euro nicht. Die Kosten bleiben dann liegen.

(Sponsored Part) Wie das genau abläuft, haben wir eine Versicherung gefragt. Einer der größten Versicherer der Region ist die AXA in Göttingen. „Wenn kein Schadenverursacher ermittelt werden kann, ist der Schaden nur über eine Vollkaskoversicherung abgedeckt. Eine Teilkaskoversicherung reicht in solch einem Fall nicht aus“, heißt es dort.

In jedem Fall muss zunächst die Polizei angerufen werden, wenn ein Schaden bemerkt wird. Denn auch die Versicherungen stützen sich am Ende auf den Bericht der Beamten.

Auch, wer Verursacher ist, sollte sofort die Polizei verständigen. Zumindest dann, wenn er den Halter des anderen Fahrzeugs nicht ausfindig machen kann. Weil das aber nur die wenigsten machen, gibt es das Problem überhaupt – und diesen Artikel. Wichtig: „Fahre ich beispielsweise zuerst nach Hause und rufe dann bei der Polizei an, gilt dieses schon als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Zettel an der Scheibe reicht nicht aus! Der Versicherer hat dann sogar das Recht, den Versicherungsnehmer in Regress zu nehmen und sich den entstandenen Schaden von diesem zurück zahlen zu lassen.

Auch die AXA in Göttingen merkt diesen Trend: „Aus Erfahrung kann ich sagen, dass es in den letzten paar Jahren vermehrt zu Schäden mit Fahrerflucht gekommen ist. Weiterhin ist auch der Teile- bzw. Komplettdiebstahl von Autos häufiger aufgetreten.“

Dabei hat der Verursache deutlich weniger Probleme, wenn er den Schaden sofort meldet. Natürlich bei der Polizei. Um den Rest kümmert sich dann die eigene Versicherung. „Falls ich selbst mal ein Fahrzeug anfahre und nicht ausfindig machen kann wem dieses gehört, muss ich die Polizei verständigen und darf mich erst von Unfallort entfernen wenn diese das OK gibt.“

Aber wie genau ist das noch gleich mit Vollkasko und Teilkasko?
Die Teilkasko-, sowie die Vollkaskoversicherung sind freiwillige zusätzliche Versicherungen.
Die Vollkaskoversicherung deckt dabei die Schäden ab, die man selbst an seinem Fahrzeug verursacht (z. B. beim Ausparken gegen Betonpfeiler gefahren). Weiterhin deckt die Vollkaskoversicherung auch die Schäden ab, für die ein Fremdverursacher verantwortlich ist, aber dieser nicht zu greifen ist bzw. nicht haftbar gemacht werden kann.

Teilkasko deckt die Risiken ab, für die man „vereinfacht gesagt“ selber nichts zu kann. Wie bei einem Zusammenstoß mit einem Reh oder Wildschwein (also klassische Wildunfälle). Hierbei ist aber auch zu beachten, dass es in der Vergangenheit auch mehrfach zu Zusammenstößen mit anderen Tieren gekommen ist. Daher ist hat die AXA Versicherung in Ihrer Teilkaskodeckung den Zusammenstoß mit jeglichen Tieren mitversichert, also auch Katzen, Kühe, Schafe etc.
Das Risiko Glasbruch ist auch in der Teilkasko mitversichert und ein häufiger Versicherungsfall. Meist reicht eine Reparatur aus, aber sollte die Scheibe getauscht werden müssen, kommen schnell ein paar hundert Euro zusammen.

Weitere mitversicherte Risiken der Teilkaskoversicherung sind der Teile-, sowie Komplettdiebstahl. Bei AXA ist in der Teilkasko weiterhin auch der Tierbiss mitversichert (häufig ist dieses nur auf Marderbiss eingeschränkt).

Die Polizei registrierte im Jahr 2016 48.341 Straftaten des so genannten „Unerlaubten Entfernen vom Unfallort“ allein in Niedersachsen. Dabei sind rund 85 Prozent der Fluchten innerhalb geschlossener Ortschaften, rund zehn Prozent außerhalb und fünf Prozent auf Autobahnen vollzogen worden.
Bei rund fünf Prozent der Fluchten (2.643) sind im Jahr Menschen verletzt worden. Während die Aufklärungsquote der Unfallfluchten im Jahr auf 42,23 Prozent zunahm, stieg diese bei den Fluchten mit Personenschaden sogar auf 53,8 Prozent.

Melissa begibt sich weiter auf die Suche. Es ist vor allem die Enttäuschung über die Feigheit des Verursachers, die die junge Frau irritiert. Und insbesondere beim Thema Auto reagiert jeder emotional.

 

Update

Im Fall von Melissa hat sch der Verursacher inzwischen bei ihr und der Polizei gemeldet.

 

PS:

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AdresseKasseler Landstr. 25 D Göttingen
Telefon:0 551 485252

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