In Niedersachsen obliegt die Entscheidung über witterungsbedingte Unterrichtsausfälle an allgemein- und berufsbildenden Schulen den Landkreisen und kreisfreien Städten. Beim Landkreis Northeim erfolgt diese Entscheidung in den Fachbereichen, hin und wieder auch nach Rücksprache mit benachbarten Landkreisen. Doch welche Kriterien führen zu solchen Schulausfällen, und wie wird die Information darüber verbreitet?

Kriterien für Schulausfälle

Unter dem Begriff „extreme Witterungsverhältnisse“ werden Glätte durch Schnee oder Eisregen, Schneeverwehungen, Sturm sowie unpassierbare Straßen zusammengefasst. Die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg stehe dabei im Vordergrund, heißt es auf Nachfrage bei der Kreisverwaltung. Es erfolge eine „sorgfältige Abwägung“, bevor die Entscheidung zum Unterrichtsausfall tatsächlich getroffen wird.

Hintergrund zum 18. Januar 2024

Am 17. Januar 2024 führten Schneefälle dazu, dass der Linienbusverkehr im Landkreis Northeim und angrenzenden Gebieten vorzeitig eingestellt wurde. Verkehrsunternehmen teilten mit, dass auch am 18. Januar kein oder nur eingeschränkter Linienverkehr zu erwarten sei. Da rund 50 % der Schülerinnen und Schüler im Landkreis Northeim den Linienbus nutzen, wurde aus Sicherheitsgründen der Unterricht an allen Schulen des Landkreises abgesagt.

Einheitliche Kriterien für Schulen

Es gibt keine unterschiedlichen Kriterien für allgemein- und berufsbildende Schulen. Insbesondere bei weiterführenden Schulen und Berufsschulen erstreckt sich der Einzugsbereich über das gesamte Kreisgebiet. Somit gelten einheitliche Maßstäbe für alle Schulformen. Heißt: Fällt der Unterricht aus, dann für alle.

Informationswege bei Schulausfall

Nach der Entscheidung über den Unterrichtsausfall erfolgt die unverzügliche Meldung an die Polizeidirektion Göttingen. Diese informiert die Verkehrsmanagement-Zentrale Niedersachsen (VMZ), von der regionale Radiosender ihre Informationen beziehen. Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) gibt im Rahmen der Verkehrsmeldungen den Unterrichtsausfall bekannt. Zusätzlich erfolgt die Meldung auf der Webseite des Landkreises Northeim, über Social-Media-Kanäle, und auch über die Bürgerinformations- und Warn-Applikation (BIWAPP).

Zeitlicher Vorlauf für Mitteilungen

Von der Entscheidung bis zur Mitteilung an alle erforderlichen Kanäle kann es bis zu zwei Stunden dauern, betont die Kreisverwaltung. Dieser Prozess umfasse die Benachrichtigung der Verwaltungschefs der Kommunen, Verkehrsunternehmen, dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung, Schulen, dem Kreiselternrat, der Einsatzleitstelle und der Verkehrsmeldezentrale Niedersachsen.

In Niedersachsen wird die Entscheidung über Schulausfälle also nicht nur auf regionaler Ebene getroffen, sondern auch die Kommunikation erfolgt über diverse Kanäle, um alle Betroffenen zeitnah zu informieren.

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