Die Stadt Northeim hat zum Jahresstart einen kurzen Artikel auf ihrer Homepage veröffentlicht. Der könnte allerdings rechtlich so nicht in Ordnung gewesen sein. Mittlerweile wurde er gelöscht.
Werbung für Künstler
Auf der offiziellen Homepage der Stadt hatte diese darauf hingewiesen, dass ein Gastronom aus Bad Salzdetfurth (Hildesheim) mit Wurzeln im Landkreis Northeim für den Eurovision Song Contest antreten möchte. Entsprechend wurden auch Links zu dessen Social-Media-Kanälen eingefügt. Warum nun ausgerechnet die Northeimer Stadtverwaltung dies zwischen Amtsmeldungen platziert, ist nicht klar.
Regionaler Bezug
Auf Anfrage betont eine Sprecherin der Stadt, man habe das Engagement des Gastronomen und seine Verbindung zum Landkreis Northeim würdigen wollen. „Daher sahen wir einen regionalen Bezug, der die Unterstützung seiner Teilnahme am Eurovision Song Contest erklären kann.“ Das ist allerdings nicht erlaubt, denn Kommunen sind in ihrer Öffentlichkeitsarbeit zu Neutralität verpflichtet.
Rechtsabteilung schreitet ein
Zu diesem Schluss kam im Verlauf des Tages offenbar auch die Stabsstelle Recht im Northeimer Rathaus. Nach einer Prüfung, heißt es, „wurde der Beitrag allerdings wieder entfernt, da der allgemeine Gleichheitsgrundsatz durch Werbung für den Interpreten verletzt würde und somit die Neutralitätspflicht berührt wird.“
Dass der Mann in einem Einbecker Ortsteil aufgewachsen ist, lässt zudem die Frage zu, welcher regionale Bezug zur Stadt Northeim hier gemeint war. Übrigens: Wer sich jetzt neugierig auch mal die Musik anhören möchte, findet alle Infos bei den Kollegen von Leinetal24.