Am Samstagabend fanden Spaziergänger eine tote Frau in einem Maisfeld in der Nähe der Northeimer ICE-Strecke zwischen Northeim und Höckelheim. Die 64-jährige Northeimerin kam laut Staatsanwaltschaft gewaltsam zu Tode. Nun äußern sich die Ermittler zur Tat – und haben einen Verdächtigen ermittelt.
Kurzfassung
– Am Samstagabend fanden Spaziergänger eine tote Frau in einem Maisfeld nahe Northeim
– Seit dem ermittelt die Spurensicherung, unter anderem per Hubschrauber
– Am Mittwoch teilt die Staatsanwaltschaft mit, einen Mann unter Verdacht zu haben, der seit den 1980er Jahren im Maßregelvollzug lebt und auf Freigang war.
Mutmaßlicher Täter auf Freigang
Dabei soll es sich laut der Göttinger Staatsanwaltschaft um einen 57-jährigen Mann handeln, der eigentlich in einem Maßregelvollzug untergebracht ist. Aufgrund der aktuellen Beweislage stehe dieser nun unter „Verdacht, während gewährter Lockerungen die 64-jährige Frau getötet zu haben“, so Staatsanwalt Dr. Mohamed Bou Sleiman. Demnach sei der Mann schon kurz nach dem Fund der Leiche in den gesicherten und geschlossenen Bereich des Vollzugs verlegt worden, heißt es.
Der Mann wurde bereits in den 1980er Jahren vom Landgericht Göttingen wegen einer versuchten Tötung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht attestierte ihm damals eine „verminderter Steuerungsfähigkeit“. Daneben wurde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, weswegen sich der Untergebrachte derzeit im Maßregelvollzugszentrum befinde.
Auch diesmal vermuten die Ermittler, dass der Mann „im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit“ gehandelt haben könnte.
Verdächtiger soll ins Krankenhaus
Aufgrund des dringenden Tatverdachts hat die Staatsanwaltschaft Göttingen am heutigen Mittwoch die Anordnung der einstweiligen Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus beim Northeimer Amtsgericht beantragt. Über den Antrag wurde noch nicht entschieden.
Die Ermittlungen dauern an. Zur Erstmeldung.
Die Meldung der Staatsanwaltschaft im Wortlaut
Am 25.09.2021 wurde in einem Maisfeld in der Nähe der Kläranlage in der Gemarkung Northeim der Leichnam einer 64-jährigen Frau gefunden. Die weiteren Ermittlungen begründen einen dringenden Tatverdacht wegen eines mutmaßlich im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangenen Tötungsdelikts gegen einen 57-jährigen Beschuldigten, der im Maßregelvollzug untergebracht ist.
Dieser steht aufgrund der derzeitigen Beweislage im Verdacht, während gewährter Lockerungen die 64- jährige Frau getötet zu haben. Bereits zeitnah nach Auffinden des leblosen Körpers der Verstorbenen wurde der Beschuldigte in dem gesondert gesicherten und geschlossenen Bereich des Maßregelvollzugszentrum verlegt.
Der Beschuldigte wurde durch ein Urteil des Landgerichts Göttingen aus dem Jahr 1987 wegen eines im Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit begangenen versuchten Tötungsdelikts zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Daneben wurde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, weswegen sich der Untergebrachte derzeit im Maßregelvollzugszentrum befindet.
Aufgrund des dringenden Tatverdachts hat die Staatsanwaltschaft Göttingen am heutigen Tag die Anordnung der einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus bei dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Northeim beantragt. Über den Antrag hat das Amtsgericht noch nicht entschieden. Die Ermittlungen dauern an.