Stadt und Landkreis Northeim haben sich mit eigenen Resolutionen gegen die von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen geplante Zusammenlegung der Bereitschaftsdienstpraxen in Einbeck und Northeim positioniert. Nach den Ankündigungen der KVN soll der ärztliche Bereitschaftsdienst ab dem 1. Februar 2026 ausschließlich am Standort Northeim angeboten werden, während die Praxis in Einbeck geschlossen wird. Beide kommunalen Ebenen sehen darin erhebliche Risiken für die medizinische Versorgung in der Region und fordern Gespräche, bevor endgültige Entscheidungen getroffen werden. Auch die Stadt Einbeck hat sich dagegen ausgesprochen. 

Der Rat der Stadt Northeim verabschiedete einstimmig eine Resolution, in der Politik und Verwaltung ihre Sorge über mögliche Folgen für Patientinnen und Patienten zum Ausdruck bringen. Kritisiert wird vor allem, dass die Planungen ohne vorherige Beteiligung der Kommunen und des Landkreises erfolgt seien. Die Stadt verweist darauf, dass insbesondere ältere und weniger mobile Menschen von längeren Wegen betroffen wären. Zugleich wird befürchtet, dass sich die Patientenzahlen am Standort Northeim deutlich erhöhen könnten, was längere Wartezeiten und zusätzliche Belastungen für Notaufnahmen, Rettungsdienst und die Infrastruktur rund um das Northeimer Krankenhaus nach sich ziehen würde.

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Auch der Kreisausschuss des Landkreises Northeim hat eine eigene Resolution beschlossen. Landrätin Astrid Klinkert Kittel äußert darin grundsätzliche Bedenken gegen das Vorgehen der KVN und hebt die Bedeutung einer wohnortnahen medizinischen Versorgung außerhalb der regulären Sprechzeiten hervor. Aus Sicht des Landkreises würde die Schließung der Praxis in Einbeck vor allem für Bürgerinnen und Bürger im westlichen und nordwestlichen Kreisgebiet deutlich längere Anfahrtswege bedeuten. Dies könne nicht nur die Erreichbarkeit ärztlicher Hilfe verschlechtern, sondern auch zu einer stärkeren Inanspruchnahme von Notaufnahmen und Rettungsdiensten führen.

Der Landkreis weist zudem darauf hin, dass er als Träger des Rettungsdienstes die Folgen einer solchen Entwicklung unmittelbar zu tragen hätte. Wenn Menschen aus Sorge oder mangels Alternativen häufiger auf den Notruf zurückgriffen, gerieten genau jene Strukturen unter Druck, die für akute Notfälle vorgehalten werden müssten.

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Zugleich ordnet der Kreisausschuss ein, dass Telemedizin künftig eine wichtigere Rolle in der Versorgung spielen könne. Sie werde jedoch nicht als kurzfristiger Ersatz für bestehende Bereitschaftsdienststandorte angesehen, solange entsprechende Angebote nicht flächendeckend etabliert und leistungsfähig verfügbar seien.

Sowohl Stadt als auch Landkreis fordern die KVN auf, die geplante Zusammenlegung zum vorgesehenen Termin auszusetzen und in einen strukturierten Dialog mit den Kommunen und den Krankenhausträgern einzutreten. Ziel müsse es sein, regionale Lösungen zu entwickeln, die eine flächendeckende und gut erreichbare ärztliche Versorgung sicherstellen. Der Kreisausschuss spricht sich ausdrücklich für den Erhalt des Standorts Einbeck aus.

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Mit den beiden Resolutionen machen Stadt und Landkreis deutlich, dass sie die geplanten Veränderungen am ärztlichen Bereitschaftsdienst nicht grundsätzlich ausklammern, jedoch eine sorgfältige Abwägung der Folgen verlangen. Die kommunalen Gremien drängen darauf, vor einer endgültigen Umsetzung alle Auswirkungen auf Versorgung, Infrastruktur und Rettungswesen transparent zu prüfen und gemeinsam tragfähige Perspektiven für die Region zu erarbeiten.

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