Die niedersächsische Landesregierung hat für kommenden Montag, 25. Mai, weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen angekündigt. Auch die Menschen im Landkreis Northeim profitieren davon. Einen Gesamt-Überblick gibt es hier.

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Endlich wieder Sport

Vor allem Fitness-Freunde wird es freuen. Ab kommenden Montag dürfen die Sportskanonen nicht nur im Freien, sondern auch wieder im überdachten Studio trainieren. Auch hier gilt allerdings: Mindestabstand und Desinfektion. Duschen und Umkleideräume bleiben allerdings geschlossen. Auch Zuschauer sind weiterhin nicht gestattet.

Auch Sportplätze und -Hallen dürfen wieder öffnen. Sport darf allerdings nur kontaktlos betrieben werden. Wer also keinem Bundesliga-Club angehört, muss auf Hand- und Fußball in der Region weiterhin verzichten. (Zumal die Saisons sowieso abgesagt sind.)

Freizeitparks, Minigolf-Anlagen, Kletterparks und Baumwipfelpfade dürfen ebenfalls wieder öffnen, allerdings nur unter Einhaltung der Hygienestandards.

Essen, Trinken, Schlafen

Restaurants in Niedersachsen durften bisher nur 50 Prozent ihrer Sitzplätze vergeben. Damit ist ab kommenden Montag Schluss. Restaurants dürfen wieder die volle Kapazität ihrer Sitzplätze zur Verfügung stellen.

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Pro Tisch sind aber auch weiterhin nur zwei Haushalte erlaubt. Auch der Abstand der Gäste von 1,5 Metern zueinander muss weiterhin eingehalten werden. Vor allem für kleine Restaurants bedeutet dies: alles wie vorher!

Hotels und Campingplätze dürfen ebenfalls wieder für Privatleute öffnen. Sie dürfen allerdings nur 60 Prozent ihrer Kapazität zur Verfügung stellen. Auch Jugendherbergen und Spielhallen dürfen wieder öffnen.

Back to School

Schüler der 3. und 4. Klasse können wieder zum Unterricht. Auch die Jahrgangsstufen 9 und 10 dürfen wieder loslegen, sowie Förderschulklassen der Stufen 5 bis 8. Die Jahrgänge 10, 11 und 12 der Sekundarstufe II dürfen ebenfalls wieder loslegen. Ebenso der Unterricht an Berufsbildenden Schulen in den Jahrgangsstufen 11 bis 13, wobei im 13. Jahrgang nur die Vorbereitungen zur Abschlussprüfung gestattet sind.

Das bleibt

Kinos und Theater müssen weiterhin geschlossen bleiben. Auch Hallenbäder, Saunen und Indoor-Spielplätze dürfen noch nicht wieder in Betrieb genommen und genutzt werden. Auch die Kontaktbeschränkungen bleiben erstmal bestehen. Heißt: Weiterhin dürfen sich nur Personen aus zwei verschiedenen Haushalten treffen. Gruppen, gemeinsames Grillen im Park und öffentliche Versammlungen sind weiterhin verboten.

Vereine

Auch die Abstandsregeln von mindestens 2 Metern müssen eingehalten werden. Die Gesichtsmasken nerven? Auch die bleiben uns im öffentlichen Raum erstmal erhalten.

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