Der Landkreis Northeim sowie die Städte Einbeck und Northeim setzen ab sofort per Allgemeinverfügung eine Maskenpflicht bei allen öffentlichen Versammlungen fest. Das betrifft auch die unangemeldeten Protestaktionen gegen die aktuellen Corona-Maßnahmen. Die Polizei setzt diese Maskenpflicht allerdings schon seit Wochen durch. Es steckt also noch mehr hinter der Entscheidung der Kommunen. Parallel dazu kontrollieren die Beamten erneut im Einzelhandel.
„Spaziergänge“
Seit einigen Wochen gehen Menschen auch im Landkreis Northeim auf die Straße, um gegen die Corona-Maßnahmen zu protestieren. Sie verabreden sich dazu im Internet und geben vor, sich zum „Spaziergang“ zu treffen. Die Polizei wertet diese Veranstaltungen trotzdem als Versammlung, auch wenn diese vorab nicht offiziell angemeldet wurden. Für die Beamten, die diese Protestaktionen begleiten und schützen, resultiert dieser Trotz aber in Mehrarbeit. Nun haben Stadt und Landkreis eine allgemeine Maskenpflicht für diese Versammlungen verhängt.
Eine Frage der Zuständigkeit
Grundsätzlich, erklärt Daniel Ahrenbog von der Northeimer Polizeiinspektion, ist bei Versammlungen die Stadt Northeim als Behörde zuständig. Vor Ort sprechen dann Mitarbeitende des Ordnungsamtes mit den Versammlungsleitern den Ablauf ab und stellen sicher, dass zum Beispiel die Demonstration geschützt ablaufen kann. Der Versammlungsleiter trägt anschließend auch die Verantwortung, dass bestimmte Maßnahmen – zum Beispiel das Tragen einer Gesichtsmaske zu Pandemiezeiten – eingehalten werden.
Polizei per Lautsprecher
Startet die Versammlung, übernimmt dann die Polizei den Schutz und die Überwachung. Ist die Versammlung wie jüngst aber nicht angemeldet, übernimmt die Polizei sofort. Da es hier aber keinen Versammlungsleiter gibt, dem die Beschränkungen mitgeteilt werden können, erfolgen diese nun per Lautsprecherdurchsage an alle Teilnehmenden. Mit den Verordnungen, die nun die Stadt Northeim, die Stadt Einbeck und zusätzlich der Landkreis Northeim erlassen hat, gilt die Pflicht zum Tragen einer geeigneten Maske nun auch ohne Mitteilung durch die Polizei.
Allgemeine Maskenpflicht
Schon vorher konnten einzelne Teilnehmende bei Nichtbeachtung zum Beispiel von der Versammlung ausgeschlossen werden, auch Busgelder bis zu 3.000 Euro seien möglich. Laut Ahrenbog unterscheiden sich die neuen Beschränkungen aber nicht von denen, die die Polizei bisher ausgesprochen hatte. Die Polizei ist nun aber soweit entlastet, dass eine wiederholte Durchsage per Mikrofon nicht mehr notwendig ist.
Streit in Einbeck
Am Dienstag kam es in der Einbecker Innenstadt erneut zu einer Versammlung von Kritikern der Corona-Maßnahmen. Bei der erneut nicht angemeldeten Veranstaltungen trafen die „Soaziergänger“ auf eine angemeldete Gegendemonstration der Seebrücke und des Bündnisses „Einbeck ist bunt“. Eine Person aus den reihen der Spaziergänger wurde dabei leicht verletzt, nachdem sie einen Gegendemonstrierenden beleidigt hatte. Gegen beide wurden ein Strafverfahren eingeleitet.
Gegen 19 Uhr kam es nach Beendigung der beiden angezeigten Versammlungen erneut zu verbalen Auseinandersetzungen mehrerer Personen. Drei Personen wurden des Platzes verwiesen. Im Anschluss beruhigte sich die Lage laut Polizei.
Kontrollen im Einzelhandel, steigende Infektionszahlen
Bei Kontrollen der aktuellen Corona-Bestimmungen in Northeim und Nörten-Hardenberg wurden am gestrigen Mittag insbesondere der Einzelhandel durch die Polizei kontrolliert. Insgesamt wurden hierbei neun Verstöße verwarnt. Es handelte sich dabei ausschließlich um Verstöße bezüglich der Maskenpflicht. Allein in den vergangenen zwei Tagen haben sich im Landkreis Northeim 177 Menschen neu mit dem Virus angesteckt.
Damit sind im Landkreis Northeim 342 (+55) akut infizierte Personen bekannt. Sie stammen aus dem Raum Bad Gandersheim 27 (-1), Bodenfelde 1 (0), Dassel 45 (+25), Einbeck 95 (+10), Hardegsen 26 (0), Kalefeld 23 (4), Katlenburg-Lindau 9 (+2), Moringen 12 (0), Nörten-Hardenberg 9 (0), Northeim 61 (+8) und Uslar 34 (+7).