Am vergangenen Montag sind rund 100 Personen durch Northeims Innenstadt gelaufen, um gegen die Corona-Maßnahmen zu protestieren. Zuvor wurde in Chatgruppen zum gemeinsamen „Spaziergang“ aufgerufen. Die Polizei hat die offiziell als Versammlung geltende Veranstaltung begleitet – und appelliert an die Teilnehmenden.
Kein Spaziergang
Auch in anderen Städten kam es zu Protestmärschen. Lauf Polizeisprecher Daniel Ahrenbog verlief das Ganze in Northeim „friedlich und ohne Gegenproteste“. Er weist aber auch darauf hin, dass der Hinweis durch die Teilnehmenden, es sei nur ein Spaziergang, in diesem Fall anders bewertet wird. Laut Ahrenbog sei „diese Art der Veranstaltung als Versammlung zu bewerten, da im Vorfeld auf Messenger-Diensten dazu aufgerufen wurde und durch das Singen gemeinsamer Lieder, sowie das Zeigen von Plakaten auch klar eine Teilhabe an der politischen Meinungsbildung gegeben ist.“
Protest als Grundrecht
In diesem Zusammenhang appelliert die Leitern der Polizeiinspektion Northeim, Maren Jäschke, an die regelmäßigen Teilnehmer, ihre Versammlungen rechtzeitig anzuzeigen und sich an die Infektionsschutzregeln zu halten. „Die Anzeige und Durchführung von Versammlungen ist ein Grundrecht und grundsätzlich nicht mit Nachteilen verbunden.“
Nach einem kurzen Aufzug durch die Innenstadt entlang der Hagenstraße, Zwinger, Bahnhofstraße und Alte Wache, endete die Veranstaltung nach gut einer Stunde.
Die durch die Polizei erlassene Beschränkung hinsichtlich dem Einhalten der Abstände wurde „weitestgehend eingehalten“.