Wer derzeit das Kreishaus in Northeim betreten möchte, muss sich wieder eine medizinische oder FFP2-Maske aufsetzen. Gleiches gilt seit vergangener Woche auch für Liegenschaften der Kreisverwaltung. Die Pflicht betrifft sowohl Mitarbeitende als auch Besucher. Die Kreisverwaltung reagiert damit auf die steigenden Infektionszahlen – auch im eigenen Haus.

Corona im Kreishaus

Auf Nachfrage bestätigt eine Sprecherin, dass sich aktuell 109 Mitarbeitende der Kreisverwaltung „aufgrund von Atemwegsinfektionen“ arbeitsunfähig gemeldet haben. Zudem sind, stand 21. Juli, weitere 18 Mitarbeitende der Kreisabfallwirtschaft betroffen. „Tatsächlich verzeichnen wir in den unterschiedlichen Bereichen der Kreisverwaltung seit 2 bis 3 Wochen leicht ansteigende Krankheitszahlen“, erklärt eine Sprecherin. Das hat auch Folgen für die Arbeit der Verwaltung. Zwar könne das Arbeitspensum intern kompensiert werden. „Trotzdem ist es so, dass zusätzlich zu den krankheitsbedingten Ausfällen auch durch die Urlaubszeit Kolleginnen und Kollegen fehlen und es punktuell zu einer leicht verlängerten Bearbeitungszeit kommen kann.“ Dass einzelne Abteilungen mehr betroffen sein als andere, könne hingegen nicht gesagt werden.

Maskenpflicht

Für den Publikumsverkehr gilt eine Maskenpflicht b…

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein