Bei der kommenden Sitzung des Rates der Stadt Northeim am 30. April gilt Maskenpflicht in der Stadthalle. „Zum Schutz der Ratsmitglieder, der Vertreter der Stadtverwaltung Northeim und der Zuhörerinnen und Zuhörer wird die Sitzung des Rates unter strengen hygienischen Vorgaben erfolgen“, heißt es dazu in der Einladung. Wer erkältet ist, soll direkt zu Hause bleiben. Während der Sitzung soll zudem ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen jeder Person eingehalten werden. Die Tagesordnung und alle Anträge gibt es hier zu sehen.
Einfacher Schutz
Diese Masken sollen lediglich Mund und Nase bedecken, laut Stadtverwaltung reichen daher einfache Einwegprodukte oder selbstgenähte Masken. Neben der Sicherheit geht es bei der Sitzung des Rates aber auch inhaltlich weiter. 22 Punkte umfasst die Tagesordnung. Viele davon hängen aber unmittelbar mit der Corona-Krise zusammen.
Corona-Sitzung
Die AfD-Fraktion startet mit einem Antrag in die Ratssitzung, den Beschickern des Northeimer Marktes die Standgebühr aufgrund der Corona-Pandemie zu erlassen. „Grade die Markthändler sind abhängig vom Verkauf Ihrer Waren auf den örtlichen Märkten. Wenn Märkte überhaupt geöffnet sind, so sind diese nur schwach oder nach den jeweiligen Vorgaben begehbar. Um hier ein moralisches und wirtschaftliches Zeichen von Seiten der
Stadt Northeim zu setzen, muss eine Entlastung von Seiten der Stadt stattfinden.“ Zumindest in Northeim findet der Markt allerdings weiterhin statt.
Deshalb reagiert die Stadtverwaltung bereits. Sie stellte dabei fest, dass durch die räumliche Entzerrung des Marktes dieser problemlos weiterhin stattfinden können und auch die Besucherzahlen offenbar nicht zurückgegangen sind. „Der Verkauf ist nicht eingeschränkt worden; mit Ausnahme des Verkaufes von Blumen- und Gartenbauerzeugnissen. Seitens der Stadt konnte nur ein unwesentlicher Rückgang von Kunden festgestellt werden“, heißt es dazu aus der Stadtverwaltung.
„Die Verwaltung hat in mehreren Etappen eine „Entzerrung“ des Wochenmarktes vorgenommen. So ist gewährleistet, dass ein Marktbetrieb unter den gleichen Einschränkungen wie in jedem Supermarkt etc. für die Versorgung der Bevölkerung sichergestellt war und ist.“ Die Einschätzung der Stadt sei daher eindeutig: „Ein Verzicht auf die Gebühren wird mit Ausnahme für gesetzliche Ausschlüsse (Blumen, Gartenbau) nicht gesehen.“
Ein ähnlicher Antrag liegt von der AfD für die Sondernutzungsgebühren vor. Dieser soll vor allem Gastronomen entlasten, die ihre Außenflächen entlang der Innenstadt derzeit nicht nutzen. Im Antrag heißt es dazu: „Um hier als Stadt Northeim ein Zeichen der moralischen und wirtschaftlichen Unterstützung zu setzen, gilt es die Betriebe bei den aufgeführten Punkten zu entlasten.“
Auch hier reagierte die Stadt bereits. „Die Verwaltung ist bereits dabei, die genehmigten Erlaubnisse von Amtswegen aufzuheben und die hierfür ggf. schon entrichteten Gebühren zu erstatten, da keine Gegenleistung – Nutzung der Fläche – erfolgen kann. Für eine Zeit nach Beendigung der Beschränkungen besteht die Möglichkeit einer Einzelfallprüfung.“ Derzeit rechnet die Verwaltung deshalb mit einem Einnahme-Ausfall von rund 1.000 Euro.
Schuhwallhalle
Ein großer Punkt ist aber die Zukunft der Schuhwallhalle. Zuletzt wurde klar, dass es vom Bund kein Fördergeld für die neue Sporthalle geben wird. Zudem gibt es einen Antrag der Ratsgruppe CDU- Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Ratsfraktion sowie der Gruppe FUL/Die Linke. Mit dem Antrag soll der Kauf des ehemaligen Realschul-Geländes für den Neubau erst einmal ausgesetzt werden. „Die Corona-Pandemie wird starke Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Northeim für das Jahr 2020 und die Folgejahre mit sich bringen. Der Umfang dieser Auswirkungen ist zum jetzigen Zeit noch nicht abzusehen. Daher sehen wir es als erforderlich an, alle größeren Ausgabepositionen auf den Prüfstand zu stellen“, heißt es dazu in der Begründung. Die SPD deutete bereits bei den Kollegen der HNA an, dagegen zu sein.
Ermächtigung
Zudem beantragt die Stadtverwaltung, dass der Bürgermeister bis Ende 2020 Steuer-Stundungen unbegrenzt entscheiden darf. „Um eine Entlastung der Unternehmen in dieser Situation zu gewährleisten, hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport […] den Kommunen u. a. Empfehlungen und verfahrensleitende Hinweise zur Stundung von kommunalen Steuern an die Hand gegeben“, leitet die Begründung ein. „Die Stadt Northeim hat in Abstimmung mit den Finanzabteilungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ein Verfahren festgelegt, mit welchem die Empfehlungen […] umgesetzt werden.“ Der gesamte Antrag ist hier nachzulesen.