Ab kommenden Freitag ist die Corona-Notbremse im Landkreis Northeim wieder aufgehoben. Seit Einleitung der Maßnahmen am vergangenen Mittwoch, zählen die Gesundheitsdienste im Kreis fünf Werktage mit einer Inzidenz unter 100.

Geschafft

Zuvor sorgten drei Tage in Folge über 100, dass das Kreishaus die Reißleine und damit auch die Notbremse ziehen musste. Seit vergangenem Mittwoch galt zwischen 22 Uhr und 5 Uhr eine Ausgangssperre. Auch Geschäfte – außer Lebensmittel – durften nur noch mit einem negativen Corona-Test betreten werden. Ein Haushalt durfte nur eine Person eines anderen Haushaltes treffen.

Diese Regelungen gelten ab Freitag nicht mehr. Mit einer vom Robert-Kich-Institut gemeldeten Inzidenz von 63,5 am heutigen Mittwoch wird die Kreisverwaltung am Donnerstag einen neuen Erlass veröffentlichen, der die Maßnahmen ab Freitag auflöst.

Damit profitiert auch der Landkreis Northeim erstmals nach den zwei Notbremse-Vorlauftagen von den Lockerungen in ganz Niedersachsen. Unter anderem darf die Außen-Gastronomie wieder öffnen – allerdings nur mit negativen Corona-Tests der Gäste, wahlweise aber auch einer bereits genesenen Covid19-Erkrankung.

Feiertage

Aufgrund der dazwischenliegenden Feier- und Sonntag streckte sich die Zählung der Tage etwas in die Länge. So war bereits am Donnerstag vor einer Woche der Wert unter 100 gefallen. Weil Himmelfahrt aber ein offizieller Feiertag ist, zählte dieser Tag noch nicht.

Mit in die Zählung fielen dann wieder der Freitag und Samstag, der Sonntag nicht mehr. Dieser unterbrach die Zählung allerdings nicht, sodass mit einer Inzidenz unter 100 am Montag, Dienstag und Mittwoch die Reihe von fünf notwendigen Tagen vollgemacht wurde.

Aktuelle Entwicklung

Sollte es in den kommenden Tagen oder Wochen erneut passieren, dass an drei Tagen in Folge – auch Sonn- und Feiertage zählen dann wieder mit – die Inzidenz über 100 bleibt, beginnt die Notbremse erneut. Aktuell zeichnet sich aber Landes- und Bundesweit ein anderes Bild ab, indem die Zahlen der Neuansteckungen deutlich zurückgehen.

Gleichzeitig wird weiterhin fleißig geimpft. Allerdings gibt es im Northeimer Impfzentrum derzeit nur die zweite Spritze. Neue Termine für Erstimpfungen finden bis mindestens Mitte Juni nicht statt. Grund: Zu wenig Impfstoff.

Hier die wichtigsten Lockerungen:

Kontaktbeschränkungen
Im Grundsatz gilt bei einer Inzidenz zwischen 35 und 100, dass sich ein Haushalt mit maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen kann. Die hier zugehörigen Kinder werden dabei bis zu einem Alter von 14 Jahren (0 bis 14) nicht eingerechnet. In Regionen mit niedriger Inzidenz (bis 35) sind entsprechend mehr Kontakte möglich. Hier können Zusammenkünfte von drei Haushalten mit bis zu maximal 10 Personen ermöglicht werden (10-aus-3-Regel), zugehörige Kinder (0 bis 14 Jahre) werden ebenfalls nicht eingerechnet. Menschen deren vollständige Impfung 14 Tage zurückliegt und alle vollständig Genesenen werden bei den Kontaktbeschränkungen nicht mehr mitgezählt (gilt auch beim Sport).

Sport
Bis zu 30 Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren können draußen mit getesteten, geimpften oder genesen Betreuungspersonen in festen Gruppen wieder Kontaktsport treiben – auch Mannschaftssport! Getesteten, vollständig geimpften oder genesenen Erwachsenen ist immerhin kontaktfreier Sport in Gruppen draußen mit mindestens 2 m Abstand voneinander wieder möglich. Schwimmbäder können (nur) für die Erteilung von Schwimmunterricht und Schwimmkursen geöffnet werden. Unterrichtende und volljährige Teilnehmende müssen getestet sein, die Gruppen dürfen jenseits der Geimpften und Genesenen nicht mehr als 20 Personen umfassen. Solarien dürfen öffnen (sind aber natürlich kein Sport).

Einzelhandel
Auch der über die notwendige Grundversorgung hinausgehende Einzelhandel kann wieder öffnen. In Geschäften bis zu einer Verkaufsfläche von 200 m² ist ein Einkauf nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (Click and Meet). Der Zugang zu Geschäften mit mehr als 200 qm Verkaufsfläche ist nur mit Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung zulässig.

Außengastronomie
Die Außenbereiche von Gastronomiebetrieben (mit und ohne Speiseangebot) dürfen mit einem Hygienekonzept, das insbesondere hinreichende Abstände zwischen den einzelnen Tischen vorsieht, bis 23:00 Uhr geöffnet haben. Der Zugang ist nur mit einem negativen Testergebnis möglich, wenn nicht bereits eine vollständige Impfung oder eine Genesung nachgewiesen werden kann. Die Gäste müssen sich an Tischen aufhalten.

Beherbergung
Auch Beherbergungsbetriebe dürfen in Niedersachsen für Menschen die ihren ersten oder zweiten Wohnsitz in Niedersachsen haben wieder öffnen. Noch nicht vollständig geimpfte oder genesene Gäste müssen bei Anreise und mindestens zweimal pro Woche einen negativen Test nachweisen. Hotels und Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen nur bis zu 60 % belegt werden, für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gilt eine eintägige Wiederbelegungssperre, um die Ab- und Anreise zu entzerren. Zulässig sind mit Testungen bei Anreise und zweimal wöchentlich zukünftig auch wieder mehrtägige Kinder- und Jugendfreizeiten in Gruppengrößen bis 50.

Museen, Galerien, Ausstellungen, etc.
Der Besuch von Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten ist jedoch nur mit negativem Testnachweis oder den Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung möglich. Auch hier gilt eine Kapazitätsbegrenzung von 50 %.

Kulturelle Veranstaltungen
Theater, Kinos Konzerthäuser und Kulturzentren dürfen unter freiem Himmel mit bis zu 250 Personen Sitzveranstaltungen mit Hygienekonzept und hinreichendem Abstand durchführen. Zugangserfordernis ist eine negative Testung, eine vollständige Impfung oder eine Genesung. Erlaubt sind nur Veranstaltungen, die nicht auf eine Interaktion und Kommunikation zwischen den Besucherinnen und Besuchern angelegt sind. Beispiele hierfür sind ein Klassikkonzert, eine Tanzvorführung oder ein Theaterstück, nicht aber ein Fußballspiel.

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