Das Land Niedersachsen startet in die nächste Lockerungsphase. Was in Northeim ab kommenden Montag geht – und was nicht.

Was wieder geht

Bars dürfen wieder öffnen. Clubs, Diskotheken und Shisha-Bars bleiben allerdings weiterhin geschlossen. Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen nun zu 80 Prozent belegt werden, für Ferienwohnungen und Ferienhäuser fällt die bisherige Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen weg.

Auch weitere Busreisen sind wieder erlaubt, allerdings nur mit Mund-Nasenschutz und Abstand. Zusätzlich muss durch die Klimaanlage ein permanenter Luftaustausch sichergestellt sein und die Kontaktdaten der Reisenden erfasst werden.

Wer eine Juleica besitzt, darf Kinder und Jugendliche nun wieder beaufsichtigen. Aber: Die Gruppen sind auf zehn Personen begrenzt. Veranstaltungen und Reisen für Kinder- und Jugendgruppen, wie zum Beispiel Ferien- und Zeltlager, sind bis nach den Sommerferien weiterhin nicht möglich.

Nachdem Spielplätze bereits Anfang Mai wieder geöffnet wurden, ziehen jetzt die Indoor-Spielplätze nach. Schwimm- und Spaßbäder dürfen ebenfalls wieder öffnen. Saunen und ähnliche Einrichtungen bleiben allerdings weiter geschlossen.

Großveranstaltungen

Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Gästen sind auch weiterhin verboten. Dies soll noch bis Ende August so bleiben. Kulturelle Veranstaltungen, die im Freien stattfinden und von nicht mehr als 250 Personen besucht werden, dürften aber unter Hygiene-Auflagen stattfinden. Dazu gehört die Abstandsregelung von 1,5 Metern, außerdem müssen die Zuschauer sitzen und die Kontaktdaten erfasst werden.

Umkleidekabinen und Duschen in Sporthallen und Fitnessstudios dürfen von Sportlern wieder genutzt werden. Allerdings gilt auch hier das allgemeine Abstandsgebot zu Personen außerhalb des eigenen Hausstandes. Trainingseinheiten dürfen auch außerhalb der Sportanlagen im Freien absolviert werden, wenn ein Trainer oder eine Trainerin die Gruppe anleitet und der Abstand von zwei Metern eingehalten wird.

Auf die Straße!

Demonstrationen dürfen nun auch ohne gesonderte Genehmigung stattfinden. Veranstalter müssen allerdings den Infektionsschutz sicherstellen. Wird es zu eng, kann die Versammlung abgebrochen werden. 

An einer Beerdigung dürfen nun bis zu 50 Personen teilnehmen. Dies gilt nach einem Gottesdienst oder einer ähnlichen Zeremonie erhöht sich Zahl der am letzten Gang zur Grab- oder Beisetzungsstelle. Auch an Hochzeitsfeiern und standesamtlichen Trauungen dürfen ab Montag bis zu 50 Personen teilnehmen.

Heimbesuche

In Heimen für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie für Menschen mit Behinderungen muss ein Hygienekonzept unverzüglich den Bewohnerinnen und Bewohnern wieder soziale Kontakte außerhalb der Einrichtung ermöglichen. Auch das kurzzeitige Verlassen der Einrichtung soll ermöglicht werden.

Ein kleiner Einkauf oder ein Spaziergang im Park soll damit für die Bewohner wieder möglich sein. Bei Neuaufnahmen entfällt die 14-tägige Quarantäne. Stattdessen muss die neu aufgenommene Person zwei Wochen lang einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Bewohnern einhalten.

1 Kommentar

  1. Hallo, vielleicht habe ich bei den Lockerungen im Zusammenhang mit Corona nicht alles mitbekommen. Privat: Gilt nach wie vor die „2-Haushalte-Regel“?
    Eigentlich, wenn alle überall wieder hingehen dürfen, selbst in die Kneipe, wäre es ja schade, wenn zum Geburtstag nicht 6 Freunde zusammen sein dürfen, nur weil sie 3 aus 3 Haushalten kommen…

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