Nun gilt auch der Landkreis Northeim als Corona-Risikogebieten. Nach dem in einem Glaubenszentrum in Bad Gandersheim mehrere Menschen infiziert waren, mussten mehr als 250 Bewohner und Mitarbeiter zum Test. Die ersten Ergebnisse sind nun da. Und der Wert pro 100.000 Einwohner im Landkreis Northeim steigt über die magische Grenze von 50. Nun drohen Einschränkungen im öffentlichen Leben.
Weitere Tests stehen aus
Seit Montag sind 61 neue bestätigte Infektionen auf die Northeimer Landkreis-Liste hinzugekommen. Die Meisten – 53 – stammen dabei vom Großtest in Bad Gandersheim. Dort waren 252 Menschen getestet worden. Von 93 steht das Ergebnis allerdings noch aus, die Gesamtzahl der Neuinfektionen könnte also noch weiter steigen.
Insgesamt sind derzeit 73 Menschen im Landkreis Northeim positiv getestet und in Quarantäne geschickt worden. Der Richtwert pro 100.000 Einwohner ist damit auf 52,7 gestiegen. Damit zählt der Landkreis zu einem Risikogebiet. Die Konsequenz: Der Landkreis hat noch am Mittwoch eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht und Einschränkungen angekündigt.
Konsequenzen
Die bestätigten Infektionen im Landkreis Northeim verteilen sich auf den Raum Northeim (6), Uslar (2), Nörten-Hardenberg (1), Einbeck (2), Moringen (1) und Bad Gandersheim (61) stammen.
Die größten Einschränkungen gibt es ab sofort in Bad Gandersheim. In der Roswitha-Stadt ist die Ausübung von Freizeit- und Vereinssport als Einzel- oder Mannschaftssportlerin/Einzel- oder Mannschaftssportler auf öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie in öffentlichen und privaten Sport-, Turn- und Schwimmhallen verboten.
Außerdem sind öffentliche und private Sportanlagen sowie öffentliche und private Sport-, Turn- und Schwimmhallen für den Publikumsverkehr und die Ausübung des Sports geschlossen zu halten.
Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf sechs Personen begrenzt. Die Ausnahmen sind in der Allgemeinverfügung geregelt.
Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, einschließlich der Zusammenkünfte der Gemeindezentren sind erlaubt, sofern währenddessen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird. Das Singen ist während der Zusammenkünfte verboten.
In Betrieben des Gaststättengewerbes ist der Kontakt auf sechs Personen pro Tisch/Tischeinheit begrenzt.
Beim Besuch eines Museums, einer Ausstellung oder einer Galerie ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Die Anordnung für das Gebiet der Stadt Bad Gandersheim gilt sofort bis zunächst einschließlich den 10. November 2020.
Da ein Großteil der Neuinfektionen in der Stadt Bad Gandersheim aufgetreten sind, richten Landrätin Astrid Klinkert-Kittel und die Bürgermeistern der Stadt Bad Gandersheim Franziska Schwarz einen dringenden Appell an die Bevölkerung, Zusammenkünfte jeglicher Art auf ein absolutes Minimum zu reduzieren, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern.