Die Stadt Northeim startet in das neue Jahr mit einer knallharten Ansage: Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2, darunter beliebte Kleinfeuerwerke, Raketen, Schwärmer und Knallkörper, ist in der Innenstadt strengstens verboten. Doch das ist noch nicht alles – die Stadtverwaltung setzt auf Null Toleranz und lässt bei Verstößen gegen das Abbrennverbot die Geldbußen krachen!
Explosive Verbote in der historischen Altstadt: Wo das Feuerwerk verbannt ist
In der malerischen historischen Altstadt Northeims, begrenzt durch die Wilhelmstraße, Friedrichstraße, Göttinger Straße ab Friedrichstraße in Richtung Norden, Breiter Weg, Friedrich-Ebert-Wall, In der Fluth, ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II strikt untersagt. Sogar Plakatanschläge an den Verkaufsstellen und exponierten Stellen in der Innenstadt machen auf das knallharte Verbot aufmerksam.
Strafen, die es in sich haben: Bis zu 5.000 Euro für Regelverstöße
Die Stadt Northeim meint es ernst: Festgestellte Verstöße gegen das Abbrennverbot werden als Ordnungswidrigkeit geahndet und können tief in die Tasche gehen – satte 5.000 Euro Strafe drohen den Feuerwerkssündern. Ein harter Schlag ins Portemonnaie, der Feierlaune schnell einen Dämpfer verpasst!
Kein Feuerwerk in der Nähe von Kirchen und Co.
Der § 23 Abs. 1 der ersten Verordnungen zum Sprengstoffgesetz setzt weitere Grenzen: Das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden ist strikt untersagt. Ein Mindestabstand von 25 bis 30 Metern bei handgeworfenen pyrotechnischen Gegenständen wird als absolutes Muss betrachtet. Raketenliebhaber müssen sogar einen Sicherheitsabstand von ganzen 200 Metern zu besonders brandempfindlichen Gebäuden einhalten.
Historische Fachwerkgebäude in Gefahr
In den Ortskernen mit ihren historischen Fachwerkgebäuden sind die Sicherheitsabstände kaum einzuhalten. Verstöße gegen diese Vorschriften sind nicht nur gefährlich, sondern können bereits nach gesetzlicher Regelung mit einer saftigen Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Sicherheit geht vor, und die historischen Gebäude sind dem Feuerwerk zum Opfer gefallen!
Silvester-Frust: Nur zwei Tage für den Feuerwerksspaß
Die Freude am Feuerwerk wird weiter beschnitten. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nur am 31. Dezember („Silvester“) und 01. Januar („Neujahr“) erlaubt. Frühes Abbrennen oder gar Feuerwerksaktionen über den Neujahrstag hinaus werden nicht toleriert und können mit Strafen von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Ein harter Schlag für alle, die ihre Silvesterfreude verlängern wollten!
Eltern in der Pflicht: Kinder dürfen nicht knallen
Ein dringender Appell richtet sich an alle Eltern: Kinder und Jugendliche dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 nicht abbrennen. Hinweise dazu finden sich auf jeder Verpackung. Die Stadtverwaltung mahnt zur Verantwortung und betont, dass auch erstmalige Verstöße geahndet werden. Das öffentliche Sicherheitsinteresse steht an erster Stelle!
Die Bürger von Northeim sollten sich also gut überlegen, ob sie das Risiko eingehen wollen, mit Knallerei das neue Jahr zu begrüßen. Die Strafen sind hoch, die Verbote knallhart.