Wer sich nun zum ersten oder dritten Mal impfen lassen möchte, hat im Landkreis Northeim verschiedene Möglichkeiten.
Ärzte und Impfteams
Bis Oktober befand sich in der Stadthalle Northeim ein Impfzentrum. Inzwischen impfen aber auch im Landkreis Northeim hauptsächlich die niedergelassenen Haus- und Fachärzte. Eine Liste, welche Ärzte im Landkreis Northeim impfen, gibt es hier.
Darüber hinaus bietet die Kreisverwaltung in Zusammenarbeit mit regionalen Rettungsorganisationen weitere Impfangebote an. Die mobilen Imfpteams der Johanniter Unfallhilfe und des Arbeiter-Samariter-Bundes sind in Einbeck und Nörten-Hardenberg mit unterschiedlichen Angeboten erreichbar.
Impfwillige können ohne Termin und ohne bürokratischen Aufwand eine Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfung gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung erhalten, betont die Kresiverwaltung. Es wird nach Verfügbarkeit der Impfstoff der Firma BioNTech verimpft. Vor Ort kann es zu Wartezeiten kommen.
Impfung ohne Termin
Nachfolgend aufgeführt alle Standorte der Impfteams für diese und die kommende Woche:
- Mittwoch, den 24.11.2021 von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr in Nörten-Hardenberg (ASB)
- Montag, den 29.11.2021 von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr in Einbeck (JUH)
- Mittwoch, den 01.12.2021 von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr in Nörten-Hardenberg (ASB)
- Freitag, den 03.12.2021 von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr in Moringen in der Stadthalle, Gartenstraße 1 (ASB)
- Sonntag, den 05.12.2021 „Adventsimpfen“ von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr in Einbeck (JUH)
Die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) ist in den Räumen der BBS Einbeck, Hullerser Tor 4 (Testzentrum) eingerichtet. Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) ist in Nörten-Hardenberg auf dem Gelände der Zentrale des Kreisverbandes des ASB in der Industriestraße 11 (Testzentrum) zu finden.
Der bekannte Impfbus mit Kräften des Deutschen Roten Kreuzes ist derzeit nicht im Einsatz.
So läuft die Impfung ab
Ärztliche Aufklärungsgespräche finden vor Ort statt. Mitzubringen sind ein Personalausweis und Impfpass. Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren ist zudem eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Schüler über 16 Jahren können auch ohne eine Einwilligung erziehungsberechtigter Personen geimpft werden.