Läden, die „Waren des täglichen Bedarfs“ anbieten, dürfen in Northeim ab sofort auch Sonntags und an Feiertagen öffnen. Das hat die Stadt Northeim nun mit einer Allgemeinverfügung bekannt gegeben.
Vorausgegangen war eine Anweisung des Landes Niedersachsen an die Gemeinden, um das „dringende öffentliche Interesse zur Versorgung der Bürgerinnen und
Bürger mit Dingen und Waren des täglichen Bedarfs“ zu decken.
Die Lockerung gilt demnach für den Einzelhandel für Lebensmittel, Getränkemärkte, Wochenmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Abhol- und Lieferdienste, Tankstellen, Zeitungsverkauf und Tierbedarfsmärkte. „Eine Verpflichtung zur Öffnung besteht jedoch nicht“, heißt es weiter.
Auch die entsprechenden Regelungen zur Einhaltungen der Hygiene gelten weiterhin.