Auch in diesem Jahr freuen sich wieder Millionen Deutsche darauf, in der Silvesternacht Feuerwerk in den Himmel steigen zu lassen. Ob das nun gut ist oder nicht, muss und darf jeder für sich selbst entscheiden.
Das Feuerwerk eine Gefahr darstellt, ist aber jedem klar. Auch deshalb hat die Stadt Northeim entschieden, dass nicht überall das Böllern und Ballern erlaubt ist.
Feuerwerk in der Innenstadt ist komplett verboten. Die Grenze hierzu verläuft entlang der Wilhelmstraße, Friedrichstraße, Göttinger Straße ab Friedrichstraße in Richtung Norden, Breiter Weg, Friedrich-Ebert-Wall und In der Fluth. Grund: Die historische Altstadt. Holz, Fachwerk.
Feuer ist da keine gute Idee.
Deshalb wird auch genau kontrolliert und bestraft: „Festgestellte Verstöße gegen dieses Abbrennverbot werden als Ordnungswidrigkeit geahndet und können eine Geldbuße in Höhe von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen.“
Aber auch in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist Feuerwerk verboten.
Nähe ist dabei relativ. Mit Böllern und Co. solltet ihr schon 30 bis 50 Meter Abstand halten. Bei Raketen und anderem Feuerwerk, das sich bewegt, sollen es mehr als 200 Meter sein.
Das Gleiche gilt auch für die Kerne unserer schönen Ortschaften mit ihren historischen Bauernhöfen, Stallungen und Fachwerkhäusern.
„Verstöße gegen die Sicherheitsabstände stellen bereits nach gesetzlicher Regelung eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann“, heißt es dazu aus dem Rathaus.
Übrigens:
„Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände, die bereits ab 29.12. im Handel erworben werden können, ist nur am 31.12. (“Silvester”) und 01.01. (“Neujahr”) zulässig. Sowohl das vorzeitige Abbrennen als auch über den Neujahrstag hinaus, stellt ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.“