Der Landkreis Northeim wird sein Corona-Testangebot vorerst selbst nicht erweitern. Aktuell wird in Einbeck und in Nörten-Hardenberg im Auftrag der Kreisverwaltung rund 200-mal täglich getestet. Statt dessen fordert das Kreishaus nun Unterstützung von privaten Initiatoren. Ihnen soll es besonders leicht gemacht werden, eine eigene Teststelle zu eröffnen.
Wer will ein Testzentrum starten?
Dabei werden insbesondere die angesprochen, die „einen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten“ möchten, heißt es in einer Mitteilung. Wer will, kann also selbst eine Teststelle einrichten. Dazu ist es notwendig, sich bis zum 15. Dezember 2021 beim Landkreis per Mail unter schnelltest@landkreis-northeim.de zu melden. Zu den Anforderungen an eine Teststelle gibt es auf der Homepage des Landkreises Northeim ein Merkblatt unter www.landkreis-northeim.de/informationenzucoronatests. Unter anderem müssen barrierefreie und große Räume vorgehalten werden.
Bevor ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden kann, ist ein Hygienekonzept für die Umsetzung der Testungen einzureichen. Vorgelegt werden muss unter anderem ein qualifiziertes Führungszeugnis der betreibenden Person. Für eine Erstattung der Testkosten ist die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen verantwortlich. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist eine Anbindung an die Corona Warn App.
Eine Übersicht der Angebote in Northeim gibt es hier.
Testungen unter Aufsicht am Arbeitsplatz
Auch Arbeitgeber können Testergebnisse ausstellen. Allerdings nur nach Durchführung eines unter fachkundiger Leitung beaufsichtigten Selbsttests. Der Nachweis kann dann beispielsweise für einen Restaurantbesuch genutzt werden und ist für 24 Stunden gültig.
Die vom Arbeitgeber erteilte Bescheinigung kann jedoch nur in Papierform ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, diese über die Corona Warn App zu verwenden. Eine Kostenerstattung der Tests für Arbeitgeber ist nicht möglich.
Wer zum Beispiel ein Restaurant besucht, kann vor Ort unter Aufsicht einen Selbsttest durchführen. Dieser ist aber nicht an anderer Stelle gültig. Das Fälschen von Testnachweisen ist strafbar. Weiteren Informationen rund um das Coronavirus, die Schutzimpfung sowie Testmöglichkeiten finden Sie online unter www.landkreis-northeim.de/Coronavirus