Die Corona-Infektionszahlen im Landkreis Northeim nehmen wieder zu. Am Freitag meldet das Kreishaus gleich sieben Neuansteckungen. Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner steigt damit laut RKI auf 9,1. Ab einem Wert von 10 gelten in Niedersachsen neue Einschränkungen.
So ist die Lage in Northeim
Aktuell sind im Landkreis Northeim 15 (+6) akut infizierte Personen bekannt. Sie stammen aus dem Raum. Einbeck 9 (+4), Kalefeld 1 (0), Nörten-Hardenberg 1 (+1) und Northeim 4 (+2). Allein in den vergangenen sieben Tagen sind 12 neue Fälle hinzugekommen.
Aktuell dürfen sich bis zu 50 Personen draußen treffen und maximal 25 Personen dürfen sich drinnen treffen. Kinder von 0 bis 14 Jahren und Genesene sowie vollständig Geimpfte werden nicht mit angerechnet. Begleitpersonen/Betreuungskräfte für Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit werden auf die Höchstzahl ebenfalls nicht angerechnet.
Neue Landesverordnung
Seit Mitte der Woche gelten zudem neuen Regeln für Discotheken, Clubs und Shisha-Bars. Ihnen gibt das Land die Hauptschuld an den steigenden Zahlen. Aus dem Kreishaus heißt es, dass „insbesondere Diskotheken und Clubs sowie Einrichtungen zum Konsum von Shisha-Pfeifen vielerorts im Land zu einem Anstieg der Infektionen beigetragen“ haben.
Zudem sei es in diesen Bereichen schwierig, die Infektionsketten nachzuvollziehen.Es gilt nun unter 10 (bislang Inzidenz 10 bis 35) eine Maskenpflicht – auch beim Tanzen. Die Besuchskapazität ist außerdem auf 50 Prozent begrenzt. Bei einer Inzidenz über 10 sind Diskotheken, Clubs und Einrichtungen für den Konsum von Shisha-Pfeifen zu schließen.
Ab wann gelten die neuen Regeln?
Allerdings gelten die Regeln nicht am ersten Tag des Überschreitens der Schwellenwerte 10, 35, 50 oder 100. Erst wenn der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen den jeweiligen Schwellenwert überschreitet, wird am vierten Tag eine Allgemeinverfügung erlassen.
Dann gelten am darauffolgenden Tag (5. Tag) die neuen Regelungen (also am übernächsten Tag nach der dreitägigen Überschreitung). Auf diese Weise soll verhindert werden, dass beispielsweise in Fällen, in denen Schwellenwerte immer wechselnd knapp über- oder unterschritten werden, die ständig hin und her gewechselt werden muss.