Läden öffnen, Kultur anbieten und per Außengastronomie auch mal außerhalb der eigenen vier Wände leckeres Essen verzehren: Das alles ist ab kommender Woche in 14 Modellkommunen in Niedersachsen möglich. Im südlichen Zipfel des Landes mit dabei: die Bierstadt Einbeck und die Dreiflüssestadt Hann. Münden.
Die Anforderungen an solche Projekte sind nach Angaben des Niedersächsischen Sozialministeriums hoch. „Ein überzeugendes Testregime, eine einsatzfähige digitale Kontaktnachverfolgung und die Untersuchung der Infektionsentwicklung vor Ort sind die entscheidenden Kriterien“, heißt es. Das insbesondere vor der möglichen dritten Infektionswelle. In Niedersachsen wurden deshalb „zunächst nur Kommunen zugelassen, die im Wesentlichen eine Inzidenz von 100 nicht überschreiten.“
Niedersachsenweit mit dabei sind die Städte Aurich, Achim, Braunschweig, Hansestadt Buxtehude, Cuxhaven, Einbeck, Emden, Hann. Münden, Hildesheim, Hansestadt Lüneburg, Nienburg/Weser, Norden und Oldenburg sowie die Samtgemeinde Elbtalaue.
Was ist in Einbeck ab kommender Woche möglich?
Einbeck kann, genauso wie die anderen Städte, sichere Zone einrichten, um für Bürgerinnen und Bürger z.B. Einzelhandelsgeschäfte, die Außenbereiche von Restaurants und Cafés, Fitnessstudios, Kinos, Theater oder Galerien öffnen zu lassen. Der Zutritt zu einer sicheren Zone ist aber nur dann möglich, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt und die von der Kommune vorgegebene App zur Kontaktnachverfolgung genutzt wird. Durchgesetzt wird das Projekt laut Ministerpräsident Stephan Weil, da man Perspektiven brauche. „Niedersachsen geht sehr umsichtig vor in der aktuell schwierigen Situation. Wir bleiben vorsichtig. Aber wir wollen einem neuen System mit Testen, Besucherlenkung und AHA-Regeln eine Chance geben.“
Die Ergebnisse der Modellprojekte sollen den Weg weisen für sichere Zonen in ganz Niedersachsen. „Denn mit den Projekten untersuchen wir, wie die Öffnung einzelner Bereiche mit einer konsequenten Teststrategie und unter Einhaltung strenger Auflagen möglich ist. Wir wollen so die Grundlage für spätere kontrollierte und gezielte Lockerungen schaffen. Ziel ist es, Schritt für Schritt durch diese Pandemie zu kommen und eine gewisse Normalisierung unseres Lebens zu ermöglichen“, so Ministerin Daniela Behrens.
Hohe Hürden waren zu nehmen
Folgende Voraussetzungen waren durch die Kommunen für die Bewerbung zu erfüllen: Vorlage eines Testkonzepts für ein abzugrenzendes Projektgebiet, Teilnahme an einem app-basierten System der digitalen Kontaktnachverfolgung (z.B. Luca-App), Konzept für einen Ordnungs- und Sicherheitsdienst u.a. zur Einhaltung der AHA- und Hygieneregeln sowie Einbindung des zuständigen Gesundheitsamtes. Das niedersächsische Modellprojekt war in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes geregelt worden. Die Auswahl wurde unter Beachtung aller Vorgaben getroffen, wobei eine landesweit gleichmäßige Verteilung der Modellkommunen angestrebt wurde. Wenn mehrere Kommunen ähnlicher Größe alle Anforderungen erfüllt haben, war der niedrigste Wert bei der Sieben-Tages-Inzidenz ausschlaggebend.
Wer in den Projektgebieten der Modellkommunen Geschäfte oder sonstige Einrichtungen betreten möchte, muss – ebenso wie Mitarbeitende – einen aktuellen negativen Antigen-Schnelltest nachweisen. Selbsttests werden nicht akzeptiert. Zudem muss bei Zutritt die App für die Kontaktnachverfolgung aktiviert sein. Die Modellkommunen müssen sicherstellen, dass genügend Testkapazitäten da sind und die Auflagen befolgt werden. Für die bisher schon geöffneten Geschäfte gilt die Testpflicht nicht. Im Anschluss an die Modellprojekte werden die Kommunen einen ausführlichen Erfahrungsbericht vorlegen. Auch wissenschaftliche Begleituntersuchungen werden erstellt.
Hoffnung für Northeim?
Beabsichtigt ist laut Mitteilung des Landes außerdem, insgesamt 25 Modellprojekte gleichmäßig verteilt auf die vier Ämter für regionale Landesentwicklung zuzulassen. Das bedeutet: Elf Modellprojekte sollen in einer zweiten Runde zugelassen werden. Die Kommunen, die bereits ihre Modellprojekte eingereicht haben, können bis zum 13. April 2021 (18 Uhr) ihre Bewerbung aufrechterhalten, ergänzen bzw. vervollständigen. Über die Aufnahme in die zweite Runde wird bis 17. April entschieden. Zum 19. April tritt darüber hinaus die nächste Corona-Verordnung in Kraft. Die Modellprojekte bleiben Bestandteil.