Den dritten Tag in Folge meldet das Robert-Koch-Institut für den Landkreis Northeim eine 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner über 100. Laut Bundesverordnung muss der Landkreis nun ab Mittwoch in den Lockdown.

Samstag (100,5), Sonntag (111,1) und am heutigen Montag (110,4) stieg der Wochendurchschnitt der Neuansteckungen im Landkreis Northeim über die kritische Marke. Die Kreisverwaltung muss nun „unverzüglich“ eine Allgemeinverfügung erlassen und die vom Land vorgegebenen Einschränkungen durchsetzen.

Das heißt, dass sich ab einschließlich Mittwoch nur noch ein Haushalt und eine Person aus einem weiteren Haushalt treffen dürfen. Zudem gilt ab 22 Uhr eine Ausgangssperre für Paare, ab 24 Uhr auch für Einzelpersonen. Diese endet erst ab 5 Uhr oder mit triftigem Grund, zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeit oder für Einsatzkräfte auf dem Weg zum Einsatz. Der Unterricht findet weiterhin statt, hier greift der Lockdown erst ab einer Inzidenz von 165.

Damit dieser Lockdown wieder endet, muss die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 bleiben. Auch diese Lockerungen treten erst mit einer neuen Verfügung des Kreises in Kraft, dann am 7. Tag.

Lockerungen

Am Montag, 10. Mai, gelten aber auch Lockerungen. Genesene und vollständig geimpfte werden zum Beispiel bei der Kontaktberechnung nicht mehr mitgezählt. Laut NDR gilt das auch im Falle des Lockdowns.

Für Sport, Gastronomie und Co. in Northeim ist es aber doppelt ärgerlich. Die Lockerungen gelten für Montag und Dienstag. Mit dem Lockdown bzw. der „Bundes-Notbremse“ müssen sie aber wohl am Mittwoch auch wieder die Außen-Angebote zurückstellen. Eine Komplettübersicht der ab 10. Mai geltenden Landesverordnung findest Du hier.

Update: Erlass der Kreisverwaltung

Die Northeimer Kreisverwaltung reagiert am Montag und kündigt die „Bundes-Notbremse“ für Mittwoch an. „Die für Niedersachsen angekündigten Lockerungsschritte können damit im Landkreis Northeim vorerst nicht umgesetzt werden“, heißt es außerdem aus dem Kreishaus.

Es gelten dabei die in den Grafiken weiter oben genannten Einschränkungen. Eine Übersicht direkt vom Landkreis Northeim und der Kreisverwaltung gibt es hier. 

Dabei bestätigt die Verwaltung, dass Menschen, deren vollständige Impfung 14 Tage zurückliegt und alle vollständig Genesenen bei den Kontaktbeschränkungen nicht mehr mitgezählt (gilt auch beim Sport) werden. Sie unterliegen auch nicht mehr den in einigen Landkreisen und Kommunen noch geltenden nächtlichen Ausgangssperren.

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