Mit dem Onlinezugangsgesetz verlangen Bund und Länder von Kommunen wie der Stadt Northeim, bis spätestens Ende 2022 alle Dienstleistungen auch online zur Verfügung zu stellen. Wie das Rathaus jetzt auf Nachfrage mitteilt, stellt dies die „Verwaltungen vor organisatorischen, rechtlichen, finanziellen und personellen Herausforderungen“. Doch auch der eigene Wunsch hin zu einem „modernen Dienstleister“ spiele eine wesentliche Rolle. Wie sieht es in der Realität aus?

Wie es ist

Dabei will sich die Stadt Northeim nicht ausschließlich an die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes halten, sondern auch weiter Funktionen online anbieten, wenn es passt. Orientieren will sich die Stadtverwaltung am Land Niedersachsen. Dort wird erwartet, dass noch im ersten Quartal das Verwaltungsportal online ist. Dort sollen dann alle Verwaltungsleistungen des Landes Niedersachsen verfügbar sein. „Darauf aufbauend werden die (Onlinezugangsgesetz) OZG-Leistungen der Stadt zur Verfügung gestellt“, heißt es aus dem Rathaus.

Schon jetzt ist es möglich, Briefwahlunterlagen zu beantragen oder Termine zu Buchen, zum Beispiel für Sprechstunden oder die Nutzung öffentlicher Einrichtungen. Die Anmeldung für freie Kita-Plätze funktioniert bereits über eine eigene Online-Plattform. Auch elektronische Rechnungen versendet die Stadt als öffentlicher Auftraggeber bereits. Der Medienkatalog des Medienzentrums ist genauso verfügbar wie die Prospekte und Infos der Northeim-Touristik. Bewerbungen werden bereits komplett online abgewickelt, genau so wie Anmeldeformulare für Groß- und Schwertransporte im Stadtgebiet.

Auch die Verbindung zu den Stadtwerken und zum Serviceportal Niedersachsen sind bereits digital und online. Laut Stadtverwaltung stehen etwa „80 eigene Formulare vorwiegend im pdf-Format zur Verfügung“.

Wie es wird

Das Onlinezugangsgesetzt zählt insgesamt 575 Leistungen, die in Zukunft auf online angeboten werden müssen. 90 Davon sind Aufgabe der Länder und Kommunen. Welche Leistungen davon von der Stadt Northeim zu regeln sind, hängt wieder von der Zuständigkeiten ab. So hat die Stadt Northeim aufgrund ihres Status einer selbständigen Gemeinde zum Beispiel mehr Aufgaben als die weiteren kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises. Anders herum ist ausschließlich der Landkreis für Kfz-Zulassungen zuständig. „Die genaue Zahl wird erst die detaillierte Analyse ergeben“, heißt es aus dem Rathaus.

Neben dem Bereitstellen steht im Onlinezugangsgesetzt aber auch die Vernetzung der Verwaltung selbst genau geregelt. Seit 2018 sind in Northeim schon die Dienststellen mit dem Rathaus über eine IT-Schnittstelle verbunden. Hier wolle man sich „ständig verbessern“, heißt es. Gleiches gilt für die Verbindung zu anderen Behörden. „Für eine vollendete Digitalisierung, die nicht nur im Rahmen der Umsetzung der Onlinezugangsgesetze angestrebt wird, ist es unerlässlich, dass die entgegengenommenen Daten ohne Umweg in den vorhandenen Programmen landen.“ Allein für diese Optimierung sind für den Haushalt 50.000 Euro eingeplant. Noch einmal die gleiche Summe ist für ein System zum Dokumentemanagement eingeplant.

Was noch fehlt

Auf dem Weg zum Onlinezugangsgesetzt tun sich viele Kommunen zusammen und arbeiten mit Partnern zusammen, die die Digitalisierung begleiten. Die Stadt Northeim hat noch keinen solchen Partner und wartet derzeit noch auf das Land Niedersachsen. Das sei laut Stadtverwaltung zunächst verpflichtet, den Städten und Gemeinden „die erforderlichen Basisdienste zur Verfügung zu stellen.“

Ziel sei es aber „natürlich (…) bis zum Ende 2022“, also zum Stichtag, alle Anforderungen umgesetzt zu haben. „Wie bis dahin die Lösungen aussehen werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.“ Im weiteren Sinne erfüllen ausfüllbare Formulare (mit Erläuterungen) diese gesetzliche Anforderung. „Damit ist die Stadt bereits jetzt gut bestückt.“

Was es kostet

Allein die Umstellung und Einführung neuer Programme verschlingt, wie weiter oben beschrieben, bereits 100.000 Euro allein in diesem Jahr. Förderung durch das Land gebe es laut der Northeimer Stadtverwaltung keine. Immerhin gebe es aber einen Bundes-Fördertopf mit 100.000.000 Euro für die Digitalisierung Niedersächsischer Verwaltungen. Aufwand und Anteil der Kosten für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes sind laut Verwaltung derzeit aber „nicht darstellbar“.

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