Feuerwerksverbot in Northeim: Wichtige Regeln und Konsequenzen

In Northeim gelten klare Regeln für den Umgang mit Feuerwerkskörpern zu Silvester und Neujahr. Die Stadt informiert Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende über wichtige Verbote und Sicherheitsvorschriften.

Sperrgebiete in Northeim

In der historischen Altstadt von Northeim dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (z.B. Raketen, Knallkörper, Schwärmer) nicht gezündet werden. Das Sperrgebiet umfasst Straßen wie Wilhelmstraße, Friedrichstraße, Göttinger Straße ab Friedrichstraße, Breiter Weg, Friedrich-Ebert-Wall und In der Fluth. Zusätzlich ist das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern verboten.

Wichtige Abstände:
• Handfeuerwerk: mindestens 25–30 Meter Abstand zu gefährdeten Gebäuden.
• Raketen: mindestens 200 Meter Abstand zu brandempfindlichen Gebäuden.

Konsequenzen bei Verstößen
• Abbrennen von Feuerwerk in Sperrgebieten: Geldbuße bis zu 5.000 Euro.
• Missachtung von Sicherheitsabständen: Geldbuße bis zu 50.000 Euro.
• Feuerwerk außerhalb der erlaubten Zeiten (vor dem 31.12. oder nach dem 01.01.): Geldbuße bis zu 10.000 Euro.

Erlaubte Zeiten für Feuerwerk

Feuerwerkskörper dürfen nur am 31. Dezember (Silvester) und am 1. Januar (Neujahr) abgebrannt werden.

Verantwortung der Eltern

Kinder und Jugendliche dürfen keine Feuerwerkskörper der Kategorie F2 abbrennen. Eltern sollten hier besonders aufmerksam sein.

Die Stadt Northeim betont, dass Verstöße konsequent geahndet werden, um die Sicherheit und den Schutz der historischen Altstadt und ihrer Bewohner zu gewährleisten. Weitere Informationen sind an Verkaufsstellen und auf Plakaten in der Innenstadt zu finden.

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