Der Landkreis Northeim warnt vor Angebotn durch Schrottsammler. Das Problem: Meistens sind diese und ihre Leistungen illegal.
Für die Abfallwirtschaft
Denn alles, was man nicht mehr braucht und daher loswerden will, ist Abfall. „Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen die Abfälle aus den privaten Haushalten grundsätzlich dem örtlich zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden“, heißt es dazu aus dem Kreishaus.
Ausnamhen sind demnach lediglich „nicht gemischte und nicht gefährliche Abfälle“, wie zum Beispiel Altpapier, Altkleider oder Eisenschrott, „wenn sie im Rahmen einer gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlung ordnungsgemäß verwertet werden.“ Und das auch nur, wenn die Sammlung vorher beim Landkreis als solche angemeldet wurde.
Gefahr im Elektroschrott
Elektroaltgeräte dürfen nicht von gewerblichen Sammlern gesammelt werden. Diese sind laut Landkreis als“ gefährliche Abfälle eingestuft, weil sie in ihrer Zusammensetzung nicht nur wertvolle Metalle enthalten, sondern auch gefährliche Bestandteile haben.“ Der Landkreis Northeim geht davon aus, dass die gewerblichen Händler eine ordnungsgemäße Entsorgung nicht nachweisen können.
Wer seine Altgeräte trotzdem an die Sammler abgibt, begeht laut Kreisverwaltung damit eine „Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.“ Den Sammlern selbst droht eine Strafanzeige.
Einfache Anleitung
So entsorgen Sie Ihre Elektroaltgeräte richtig:
– Über die Sperrmüllabfuhr der Kreisabfallwirtschaft. Einen Termin fordern Sie wie gewohnt mit der Sperrmüllkarte aus Ihrem Abfallkalender oder online übers Internet an.
– Während der Schadstoffsammlung. Hier fährt extra ein Fahrzeug der Kreisabfallwirtschaft in jeden Ort (im Frühjahr) und in die größeren Orte (im Herbst) und sammelt Elektrokleingeräte ein. Die Termine stehen im Abfallkalender auf Seite 4.
– Sie können Geräte auch kostenlos auf der Deponie in Blankenhagen abgeben.
– Der Elektroeinzelhandel muss seit dem 01.06.2017 Elektroaltgeräte unentgeltlich zurücknehmen, wenn dort ein neues Gerät gekauft wird. Viele machten das bisher auch schon freiwillig.
– Ist die Verkaufsfläche größer als 400 m2 muss der Elektrohändler auch Altgerätegeräte unentgeltlich zurücknehmen, die er nicht in seinem Sortiment führt und das unabhängig von einem Gerätekauf.
– Auch Onlinehändler sind verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen.