Seit heute tritt auch für Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Vor allem über die Ostertage von Freitat, 2. April bis Montag, 5. April, gelten im Kreis Northeim neue Einschränkungen. Unter anderem ist es verboten, sich öffentlich und im Freien zu versammeln. Dieses Verbot gilt unabhängig der aktuellen Inzidenz.

Was jetzt gilt

Neu ist seit diesen Montag die Kontaktregelung bei einem Inzident zwischen 35 und 100. In diesem Bereich dürfen sich nach wie vor nur zwei Haushalte treffen. Zumindest bei einem dieser Haushalte wird die Zahl der Personen nicht begrenzt. Demnach darf sich ein Haushalt mit beliebig vielen Personen mit zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Kinder dieser Personen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden nicht eingerechnet und nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. Die neuen Kontaktbeschränkungen gelten auch für sportliche Betätigungen.

Regelung für Ostern

Für die Ostertage ist nun ein Ansammlungsverbot geregelt: „Unabhängig von der Inzidenz sind in der Zeit vom Freitag (2. April) bis Montag (5. April) Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit unzulässig, auch wenn die Personen das Abstandsgebot einhalten“, heißt es aus dem Northeimer Kreishaus.

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Nicht unter das Ansammlungsverbot fallen aber Gottesdienste oder Warteschlangen vor Geschäften. Die Regelung dient der Vermeidung unkontrollierbarer Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit. Im juristischen Sinne wird eine Ansammlung übrigens definiert als „ein Zusammentreffen einer größeren Anzahl von Menschen im Freien oder in geschlossenen Räumen. Unerheblich ist dabei, ob die Ansammlung zufällig oder vorbereitet stattfindet und welchen Anlass oder Grund sie hat.“

Laut Niedersächsischer Staatskanzlei heißt es genau: „Unabhängig von der jeweiligen Inzidenz vor Ort sind in der Zeit vom 2. April 2021 bis zum Ablauf des 5. April 2021 Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit unzulässig, auch wenn die Personen das Abstandsgebot einhalten. Eine Ansammlung ist ein Zusammentreffen einer größeren Anzahl von Menschen im Freien oder in geschlossenen Räumen unabhängig davon, ob die Ansammlung zufällig oder vorbereitet stattfindet und welchen Anlass oder Grund sie hat. Nicht unter das Ansammlungsverbot fallen beispielsweise Gottesdienste oder Warteschlangen vor Geschäften.“

Bitte der Landesregierung

In seiner Mitteilung reicht das Kreishaus auch die Bitte der Landesregierung weiter, über die Ostertage die Kontakte weiterhin auf ein Minimum zu reduzieren. „Die Notwendigkeit, den starken Anstieg der Infektionszahlen abzumildern, aber bleibt aber nach Auffassung des Landes bestehen. Alle Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen werden daher gebeten, in den Osterferien möglichst zuhause zu bleiben und draußen alle Orte zu meiden, an denen viele Menschen zusammenkommen.“

Das gilt offenbar vor allem für die Ansammlungen, die nicht verboten sind – im Sinne der Eigenverantwortung. Immerhin: „Spaziergänge in der freien Natur werden aber als ungefährlich eingestuft. „Alle direkten Kontakte sollten auf das absolute Minimum reduziert werden. Sobald man mit Menschen aus einem anderen Haushalt zusammenkommt – egal ob innerhalb einer Wohnung oder im Freien – sollte der Mindestabstand eingehalten werden. Ideal wäre es, wenn dabei auch medizinische Masken getragen würden. „

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