Northeim (lpd). Der Landkreis Northeim als zuständige Veterinärbehörde hat jetzt die Stallpflicht für Geflügel für das gesamte Kreisgebiet aufgehoben. Zuletzt bestand für Geflügelhalter rund um die Northeimer Seenplatte und den Leinepolder noch die Verpflichtung, ihr Geflügel in den Ställen zu halten.

Bei weitergehenden Untersuchungen von Wildvögeln sind bisher keine erneute Infektion mit dem Geflügelpesterreger nachgewiesen worden. „Hinzu kommt, dass bei zunehmender Temperatur im Frühling der Infektionserreger – das Influenzavirus – abgetötet wird, so dass nach neuer Risikoanalyse eine generelle Aufhebung der Stallpflicht für den gesamten Landkreis fachlich vertretbar ist“, so Dr. Siegfried Orban, Leiter des Fachbereichs Gesundheits- und Veterinärwesen beim Landkreis Northeim.

 Biosicherheitsmaßnahmen sind weiterhin einzuhalten!

Der wichtigste Faktor zur Vermeidung einer Einschleppung des Virus in Hausgeflügelbestände ist die Einhaltung der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgegebenen Biosicherheitsmaßnahmen, die auch weiterhin gelten, einzuhalten. Dazu zählt, dass unabhängig von der Anzahl ihrer Tiere zwingend darauf zu achten ist, dass die Tiere nicht mit durch Wildvögel verunreinigtem Wasser oder Futter oder Einstreu in Kontakt kommen. Die Tiere sollten daher unbedingt im Stall gefüttert und getränkt werden. Gerätschaften wie Schuhe, Schubkarren oder Ähnliches sind regelmäßig zu reinigen und desinfizieren.

Der Text der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Stallpflicht sowie weiter Informationen für Geflügelhalter sind unter www.landkreis-northeim.de hinterlegt.

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