Wer einen Hund besitzt, muss Steuern zahlen. Wer das nicht tut, dem ist die Stadt Northeim ab jetzt auf den Fersen.

„Leider wurde in der Vergangenheit vermehrt festgestellt, dass Hunde im Zuständigkeitsbereich der Stadt Northeim nicht angemeldet sind und somit auch nicht versteuert werden. Der Stadt Northeim gehen damit nicht unerhebliche Einnahmen verloren“, heißt es dazu aus dem Rathaus.

Stadt schaut hin

Deshalb schaut die Stadt jetzt ganz genau hin

Auch wird bei den Kontrollen auf den Eintrag im niedersächsischen Hunderegister und die Haftpflichtversicherung für den Hung geachtet.

So gehts richtig

Normalerweise müssen Hundebesitzer innerhalb von einer Woche der Stadt Schriftlich bescheidgeben.

Das kann persönlich im Rathaus oder im Bürgerbüro geschehen. Entsprechende Formulare stehen aber auch online unter www.northeim.de zur Verfügung.

Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten Tag des auf die Aufnahme folgenden Kalendermonats.

Das kostet die Hundesteuer

Pro Jahr sind für einen Hund 90 Euro zu entrichten. Die Hundesteuer für den zweiten Hund beträgt 120 Euro. Ab dem dritten und jeden weiteren Hund beträgt die Hundesteuer 180 Euro.

Sollte ein Hund als gefährlich festgestellt sein, sind 600 Euro jährlich zu zahlen. Die Steuer wird in

vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November oder auf Antrag einmalig am

1. Juni des Jahres fällig.

Das droht bei Nicht-Anmeldung

Wer einen Hund hält und ihn nicht bei der Hundesteuer angemeldet hat, muss mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.

Im Zuge der jetzt anstehenden Kontrollen erhalten alle Hundehalter, die ihre Hunde noch nicht angemeldet haben, bis Ende Juni 2018 Gelegenheit, diese

Anmeldung nachzuholen.

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