Am kommenden Sonntag, 9. Oktober, sind die Menschen in Niedersachsen aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen. Die Wahlberechtigten können ihre Stimme entweder an der Urne oder per Briefwahl abgeben. Während der Verwaltungsakt dahinter schnell erklärt ist, irritiert die Stadt Northeim mit einem seltsamen Verständnis darüber, wer eigentlich wahlberechtigt ist.
Zahlen zur Landtagswahl im Kreis Northeim
In den Wahlkreisen 17 Northeim und 18 Einbeck sind rund 125.650 Wahlberechtigte dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Zur Ermittlung der Wahlergebnisse sind in den beiden Wahlkreisen 310 Wahlvorstände im Einsatz (275 Urnenwahlvorstände und 35 Briefwahlvorstände), um die Wahllokale zu besetzen und nach Ende der Wahlzeit die Ergebnisse zu ermitteln. Die wichtigste Säule der Wahldurchführung sind die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, über 2.000 werden am Sonntag dafür allein in den Wahlkreisen 17 und 18 im Einsatz sein.
Zum Wahlkreis 17, Northeim gehören: Hardegsen, Kalefeld, Katlenburg-Lindau, Moringen, Northeim, Nörten-Hardenberg und Adelebsen (Landkreis Göttingen). Zum Wahlkreis 18, Einbeck gehören: Bad Gandersheim, Bodenfelde, Einbeck, Dassel, Uslar und Seesen (Landkreis Goslar) sowie das gemeindefreie Gebiet Solling.
Wer wird gewählt?
Von den insgesamt 135 Abgeordneten im Niedersächsischen Landtag werden 87 in den Wahlkreisen in direkter Wahl gewählt. Einen Wahlkreis gewinnt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Die übrigen Abgeordnetensitze werden nach dem Verhältnis der für die Parteien abgegebenen Zweitstimmen auf die Landeslistenbewerberinnen und Landesbewerber verteilt.
Im Wahlkreis 17 (Northeim)
- SPD: Sebastian Penno, 32 Jahre, wissenschaftlicher Mitarbeiter / Büroleiter
- CDU: Tristan Marienhagen, 21 Jahre, Student
- Grüne: Joel Birmann, 23 Jahre, Zimmerer und Student
- FDP: Kornelia Ilsemann, 62 Jahre, Bankkauffrau, Hausverwaltung, pädagogische Mitarbeiterin
- Linke: Kurt Schumacher, 71 Jahre, Sachverständiger im Bauwesen im Ruhestand
- AfD: Kathrin Weber, 59 Jahre, Rentnerin
So wird gewählt
Auf dem Stimmzettel befinden sich in der linken Spalte (schwarz gedruckt) die Namen der Personen, die sich um ein Direktmandat bewerben mit Angaben zu Beruf und Wohnort sowie der Name der Partei, für die die kandidierende Person antritt oder sonst der Zusatz „Einzelbewerber(in)“. In der rechten Spalte (blau gedruckt) sind die zugelassenen Landeslisten der Parteien mit Angabe der ersten drei Bewerberinnen/Bewerber aufgeführt.
Alle Wählenden können zwei Stimmen vergeben: eine Erststimme für die Wahl einer/eines Wahlkreisabgeordneten (Direktbewerber/ in) und eine Zweitstimme („Listenstimme“) für die Wahl der Landesliste einer Partei, in der durch die Landesliste vorgegebenen Reihenfolge der Kandidierenden.
Stehen Sie auf einer Liste?
Ausgerechnet die Northeimer Stadtverwaltung irritiert in ihrer Info-Mail. Dort heißt es: „Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis steht.“ Ein mindestens fragwürdiges Verständnis der demokratischen Wahl. Denn richtig ist, das wahlberechtigt ist, „wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in Niedersachsen seinen Wohnsitz hat.“ Egal, ob er auf einer Liste steht oder nicht. Ist diese zum Beispiel fehlerhaft, entzieht dies niemandem sein Recht auf eine freie, geheime und direkte Wahl – und das darf im Zweifel nur ein Richter.
Wer also bis heute keine Wahlunterlagen zugeschickt bekommen hat, sollte dringend bei seiner Kommune nachfragen. In Northeim ist das Wahlamt telefonisch beispielsweise unter 05551 966162 erreichbar. Auf den Unterlagen ist auch das zuständige Wahlbüro eingetragen, in welchem am 9. Oktober die eigenen Stimmen abgegeben werden können. Aber: Auch ohne die Wahlbenachrichtigung können Stimmen abgegeben werden. So oder so müssend Wählende ein Ausweispapier dabeihaben. Eine Übersicht zu allen Wahllokalen gibt es hier.
Am Wahlabend
Informationen zu den Wahlergebnissen können am Wahlabend im Internet nachgelesen werden unter www.landkreis-northeim.de/wahlen
Darüber hinaus wird für Interessierte und die Medien am Wahltag ab 18 Uhr im Filmraum (051), im Sockelgeschoss der Berufsbildenden Schule 1 (Sudheimer Straße 36-38 in 37154 Northeim, Zugang über Haupteingang der Schule) die Möglichkeit bestehen, sich über die Wahlergebnisse zu informieren. Im Schulgebäude findet auch die Auszählung der Briefwahl statt. Es wird dafür empfohlen, sich am Wahltag zu testen und eine Maske zu tragen.