Die zuletzt zugesandten Hundesteuerbescheide aus den Vorjahren behalten in der Stadt Northeim und den dazugehörigen Ortschaften auch im Jahr 2019 ihre Gültigkeit.
Gegenüber dem Kalenderjahr 2017 und auch 2018 gibt es keine Änderung der Hundesteuersatzung, so dass auchauf Erteilung von neuen Steuerbescheiden verzichtet wird.
Die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2019 wird für alle diejenigen Steuerpflichtigen, bei denen die Berechnungsgrundlage und der Steuerbetrag gegenüber dem zuletzt zugesandten Bescheid unverändert bleibt, durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Northeim festgesetzt.
Die Stadt Northeim bittet darum, die alten Steuerbescheide aufzuheben und ohne besondere Aufforderung weiterhin zu den Fälligkeitsterminen (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2018, bei Jahreszahlern am 01.07.2018) die Beträge, die in dem jeweils letzten Steuerbescheid angegeben sind, an die Stadt Northeim zu entrichten.
Es wird um Überprüfung gebeten, ob sich an den Angaben seit 2017 etwas geändert hat. Sollte das der Fall sein, sind die Änderungen der Stadt Northeim schriftlich mitzuteilen. Es werden nur vereinzelt neue Bescheide erteilt, wenn sich Änderungen an den Berechnungsgrundlagen ergeben (z. B. Anschaffung eines weiteren Hundes oder Abmeldung).
Die Hundemarken sind Dauermarken und verlieren erst mit Abmeldung ihre Gültigkeit. Sollte eine Marke abhanden kommen oder nicht mehr lesbar sein, kann eine neue Marke unentgeltlich bei der Stadt Northeim angefordert werden.