Polizisten in Northeim sind ab sofort mit Kameras ausgestattet. Die so genannten Bodycams sind an den Jacken befestigt und sollen das Einsatzgeschehen mitfilmen. Kommt es zu Verhandlungen, dienen diese als Beweismittel. Für und gegen die Beamten.

Ab sofort im Einsatz

Sechs von 57 für die Direktion Göttingen angeschaffte Kameras werden in Northeim, Einbeck, Bad Gandersheim und Uslar eingesetzt.

Im Einsatz sind die Geräte schon seit Anfang Dezember. „In den vergangenen Jahren hat die Gewalt, der sich Polizeibeamtinnen und -beamte im täglichen Dienst ausgesetzt sind, in der Häufigkeit, aber auch der Intensität spürbar zugenommen“, sagt Gerd Lewin, Vizepräsident der Polizeidirektion Göttingen.

Er ist deshalb überzeugt, „dass der Einsatz von Bodycams einen ebenso wichtigen wie nachhaltigen Beitrag zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einsatz- und Streifendienst leisten kann.“

Zuvor wurde der Einsatz der Kameras in Hildesheim getestet – und für gut befunden. Die Pilotphase habe laut Lawin gezeigt, „dass Bodycams gerade auch in heiklen Situationen eine deeskalierende Wirkung entfalten können.“

Rechtliches

Wie in Deutschland üblich, braucht es für den Einsatz der Kameras ein Gesetz. Die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz der Bodycams ergeben sich aus den neuen Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG). Gemäß § 32 Abs. 4 NPOG kann die Polizei unter bestimmten Bedingungen zur Gefahrenabwehr bzw. zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten durch am Körper getragene Aufzeichnungsgeräte Bild und Tonaufnahmen anfertigen. Dabei ist die Befugnis zum einen an eine gerechtfertigte Annahme geknüpft, dass die Aufnahmen erforderlich sind, um eine Gefahr für Leib und Leben der Polizeibeamtinnen und -beamten oder Dritter abzuwenden. Zudem muss die Aufzeichnung offen, also für den Betroffenen erkennbar angefertigt werden. Weitere Details können den §§ 32, Abs. 4, 38 und 39 NPOG entnommen werden.

„Beim Einsatz der Bodycams setzen wir auf ein hohes Maß an Transparenz. Daher ist es uns ein besonderes Anliegen, die Öffentlichkeit frühzeitig und umfassend über die Gründe und die Bedingungen für ihre Nutzung zu informieren.“, betonte Lewin weiter.

Deshalb Kameras

Niklas Fuchs, Leiter des Einsatzbereichs der Polizeiinspektion Northeim, will vor allem, „dass niemand von polizeilichen Maßnahmen überrascht wird.“ Deshalb sind die Beamten mit Kamera besonders gekennzeichnet. „So wollen wir bewusst die deeskalierende Wirkung der Kameras unterstützen“, so Fuchs.

Zudem sind die Beamten, diensienKameras tragen, zusätzlich ausgebildet. „Dennoch ist den Beamtinnen und Beamten natürlich gleichsam bewusst, dass die Dokumentation des Einsatzgeschehens möglicherweise auch von beiden Seiten in einem gegen sie gerichteten Ermittlungsverfahren als Beweismittel genutzt werden könnte.“

Eine Kamera kostet 371 Euro und entsprechen akutellen technischen Standards. Sie können zum Beispiel auch Aufzeichnen, ohne aktiviert zu sein. So könne sichergestellt werden, dass relevante Situationen vollständig aufgezeichnet werden. Kommt es nicht zur Aktivierung der Kamera, werden diese sogenannten Pre-Recordings automatisch gelöscht.

Grundsätzlich werden, sagt sie Polizei, alle Aufnahmen nach einer Frist von 28 Tagen automatisch gelöscht, sollten sie nicht weiter benutzt werden.

Fotos: Polizei Northeim

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