Der Landkreis Northeim ist ab Mittwoch im Lockdown. Nach drei Tagen mit einem Inzidenz über 100 gilt am dem 12. Mai die Bundes-Notbremse mit Ausgangssperre und Kontakteinschränkung. Um die Maßnahme zu beenden, muss an fünf Tagen der Wert wieder unter 100 fallen. Allerdings zählen Feier- und Sonntage nicht mit.
Corona am Wochenende
Das heißt für Northeim: Am Mittwoch, Freitag, Samstag, Montag und Dienstag müssen die Werte unter 100 bleiben. Donnerstag als Feiertag und Sonntag werden nicht berücksichtigt. Außer, der Wert steigt zwischendurch wieder über 100. Dann beginnt die Berechnung sogar von vorn. Im besten Fall könnte der Landkreis also frühestens am Donnerstag, 20. Mai die Bremse wieder lockern.
- Private Treffen sind nur mit einer haushaltsfremden Person gestattet. Zu den beiden Haushalten gehörende Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.
- Es gilt eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr. Nur noch im Notfall, zu dienstlichen Zwecken oder wenn man zum Beispiel mit dem Hund raus muss, darf man das Haus verlassen. Zwischen 22 Uhr und 24 Uhr ist außerdem erlaubt, sich alleine draußen zu bewegen.
- Tagsüber darf Sport nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand betrieben werden. Davon ausgenommen sind Profisportler. Profisport findet ohne Zuschauer statt. Ausgenommen sind auch Kinder, wenn sie draußen kontaktlos in Gruppen von maximal 5 Kindern trainieren. Trainer müssen vorher einen Test machen.
- Im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr einschließlich Taxen gilt eine Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar). Außerdem soll das Verkehrsmittel höchstens mit der Hälfte der regulär zulässigen Fahrgastzahlen besetzt werden.
Hoffnung Landrätin
Landrätin Astrid Klinkert-Kittel hofft, dass sich alle Bürger an die Maßnahmen halten. „Für das Absinken der 7-Tage-Inzidenz, ist das Mitwirken aller Bürgerinnen und Bürger entscheidend“, heißt es in einer Mitteilung aus dem höchsten Büro im Kreishaus.
„Das Einhalten von Abständen, die Reduzierung der sozialen Kontakte und ein umsichtiges Verhalten bei Krankheitsanzeichen oder -verdacht bleiben weiterhin entscheidend für die Eindämmung des Infektionsgeschehens.“