Nun startet auch in Northeim die Freibad-Saison. Die Bäder in Northeim und Sudheim öffnen allerdings nicht gleichzeitig. Auch strenge Regeln und Auflagen müssen bedacht werden. Das Bergbad soll am 15. Juni öffnen, das Freibad in Sudheim am 20. Juni. Beide Freibäder wurden mittlerweile vollständig in die Trägerschaft der Stadt bzw. Der Stadtwerke übernommen. Zuvor hatten sich Fördervereine um den Betrieb gekümmert.

Strenge Auflagen

Das Gute vorweg: Die Eintrittspreise sinken auf 2 Euro (1 Euro ermäßigt). Allerdings ist der Gang ins Freibad nicht mehr so einfach möglich. Die Zahl der Schwimmer im Becke wird begrenzt, auch die Öffnungszeiten sind deutlich angepasst. Ein Aufenthalt im Bad ist nur in bestimmten Zeitfenstern möglich. Besucher müssen sich deshalb schon vorab online anmelden – und bezahlen!

Heißt: im Bergbad dürfen maximal 60 Besucher gleichzeitig auf dem Gelände sein. In Sudheim sind es 72 Besucher pro Zeitabschnitt. Ins Wasser dürfen im Bergbad maximal 22 Personen, in Sudheim 30. Für Nichtschwimmer und das Planschbecken wird in Einheiten (Eltern mit Kind) gerechnet. Vier dieser Einheiten dürfen im Bergbad gleichzeitig ins Wasser, ebenso in Sudheim. Dort dürfen allerdings nur zwei dieser Einheiten ins Planschbecken, da es deutlich kleiner ist.

In den Becken selbst gilt zudem eine vorgeschriebene Schwimmstrecke. Wer also seine Bahn ziehen möchte, darf dies – aber nur in die vorgegebene Richtung. Auf lange Sicht, heißt es auf der Homepage des Northeimer Hallenbades – dort sollen alle Informationen zusammengetragen werden – können diese Regelungen aber aufgelockert werden.

Bergbad: 60 Besucher je Zeitabschnitt

Bezogen auf die nutzbare Wasserfläche gelten folgende Grenzwerte:

  • Schwimmbecken: max. 22 Personen
  • Nichtschwimmer: max. 4 Einheiten
  • Planschbecken: max. 4 Einheiten

Freibad Sudheim: 72 Besucher je Zeitabschnitt

Bezogen auf die nutzbare Wasserfläche gelten folgende Grenzwerte:

  • Schwimmbecken: max. 30 Personen
  • Nichtschwimmer: max. 4 Einheiten
  • Planschbecken: max. 2 Einheiten

Zeitfenster

Die Aufenthaltsdauer in den Freibädern ist begrenzt. Besucher, die sich vorab angemeldet haben, dürfen sich nur innerhalb ihrer Zeitfenster dort aufhalten.

Öffnungszeiten Bergbad

Block 1 Block 2
Montag 10:30 Uhr – 13:00 Uhr 17:30 Uhr – 20:00 Uhr
Dienstag 10:30 Uhr – 13:00 Uhr 14.00 Uhr – 16:30 Uhr
Mittwoch 10:30 Uhr – 13:00 Uhr 17:30 Uhr – 20:00 Uhr
Donnerstag 10:30 Uhr – 13:00 Uhr 14.00 Uhr – 16:30 Uhr
Freitag 10:30 Uhr – 13:00 Uhr 17:30 Uhr – 20:00 Uhr
Samstag 10:30 Uhr – 13:00 Uhr 17:30 Uhr – 20:00 Uhr
Sonntag 12:00 Uhr – 15:00 Uhr 16:00 Uhr – 19:00 Uhr

Öffnungszeiten Freibad Sudheim

Block 1 Block 2
Montag 07:00 Uhr – 09:30 Uhr 14:00 Uhr – 16:30 Uhr
Dienstag 07:00 Uhr – 09:30 Uhr 17.30 Uhr – 20:00 Uhr
Mittwoch 07:00 Uhr – 09:30 Uhr 14:00 Uhr – 16:30 Uhr
Donnerstag 07:00 Uhr – 09:30 Uhr 17.30 Uhr – 20:00 Uhr
Freitag 07:00 Uhr – 09:30 Uhr 14:00 Uhr – 16:30 Uhr
Samstag 07:00 Uhr – 09:30 Uhr 14:00 Uhr – 16:30 Uhr
Sonntag 11:00 Uhr – 14:00 Uhr 15:00 Uhr – 18:00 Uhr

In den Zeiten dazwischen ist das Bad geschlossen und alle Besucher müssen das Gelände verlassen. In dieser Zeit wird das Bad gereinigt und desinfiziert. Wichtig ist: Der Besuch der Freibäder muss vorab im Internet gebucht und bargeldlos bezahlt werden.

Online buchen

Grund ist, dass sich am Eingang keine Warteschlangen bilden dürfen und personenbezogene Daten aufgenommen werden müssen, sollte es doch zu einer Ansteckung kommen.

Bestellt wird unter vivenu.com/seller/stadtwerke-northeim-5sj7

Nach dem Bestellvorgang wird das E-Ticket als Zutrittsbestätigung automatisch an die angebende E-Mail-Adresse gesendet oder als digitale Datei zum Herunterladen angeboten.

Der Ausdruck des E-Tickets oder das digitale Onlineticket im Original auf dem Smartphone ist dann beim Einlass vorzuzeigen. Wichtig: Es werden keine Screenshots oder Fotos vom Bildschirm akzeptiert.

Eine Erstattung der gebuchten Eintrittskarten ist nicht möglich. Auch wenn wetterbedingt oder aus anderen Gründen ein Besuch des Freibades zum gebuchten Termin und Zeitblock nicht möglich ist. Wird eine Ermäßigung in Anspruch genommen, so ist die Berechtigung durch den entsprechenden Ausweis an der Kasse bei jedem Eintritt nachzuweisen.

 

 

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein