Der Landkreis Northeim ist seit Anfang der Woche wieder Corona-Risikogebiet. Auf eine allgemeine Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen, wie es in anderen Kreisen bereits umgesetzt wird, soll es aber zumindest hier nicht geben.

Keine Pflicht

Darauf habe sich die Kreisverwaltung nun mit den Gemeinden und Kommunen geeinigt. Auch die Polizei wurde bei der Entscheidung mit einbezogen, heißt es aus dem Kreishaus. Zumindest im Landkreis Northeim gilt die Maskenpflicht daher auch weiterhin nur dann, wenn kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann.

Eigene Regelungen

Alle bereits bestehenden Regeln zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, wie beispielsweise für Bushaltestellen, bleiben weiterhin bestehen. Allerdings können die Städte und Gemeinden auch eigenständige Regelungen und Hygienekonzepte entwicklen und das Tragen der Bedeckung auf öffentlichen Plätzen vorschreiben. In Northeim ist dies zum Beispiel schon jetzt auf dem Wochenmarkt Voraussetzung.

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