Bei einem Wildschwein aus der Gemarkung Wollbrechtshausen bei Nörten-Hardenberg ist erstmals im Landkreis Northeim die Aujeszkysche Krankheit nachgewiesen worden.
Der Mensch ist für die Erkrankung nicht empfänglich, Fleisch von Wildschweinen und Hausschweinen kann daher bedenkenlos verzehrt werden.
Das Vorkommen der Aujeszkyschen Krankheit bei Wildschweinen bedeutet auch eine Gefahr für Hausschweine. Jäger, die selbst Schweinehalter sind, müssen deshalb zum Schutz vor einer Seuchenübertragung besondere Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Die Aujeszkysche Krankheit kann neben Schweinen aber auch Hunde und Katzen befallen. Bei diesen Tierarten verläuft eine Infektion immer tödlich! Die Fleischfresser können durch die Aufnahme von Blut oder rohem Fleisch infizierter Schweine erkranken.
Hunde erkranken wenige Tage nach der Infektion. Deutliche Krankheitszeichen sind ein intensiver Juckreiz. Die Tiere scheuern, belecken und kratzen sich und fügen sich tiefe Hautwunden zu. Darüber hinaus treten Schluckbeschwerden auf, die schaumigen Speichel vor dem Maul verursachen. Da dieses Krankheitsbild dem der Tollwut ähnelt wird die Infektion auch als „Pseudowut“ bezeichnet. Weiterhin können Futterverweigerung und Lähmungserscheinungen auftreten.
Eine vorbeugende Impfung steht nicht zur Verfügung!
„Zum Schutz vor einer Infektion mit dem Erreger der Aujeszkyschen Krankheit sollten Hunde und Katzen daher nur mit vollständig durchgekochtem Fleisch von Haus- und Wildschweinen gefüttert werden“, so Dr. Siegfried Orban, Leiter des Fachbereichs Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen beim Landkreis Northeim.
Auch der Kontakt mit infizierten Wildschweinen und Teilen erlegter Tiere stellen eine Infektionsgefahr für Hunde dar. Um mögliche Kontakte mit Wildschweinen und damit eine Infektion zu verhindern, sollten Hunde in Wald und Feld, oder dort wo Wildschweine leben, sicherheitshalber angeleint werden.