Zusammen mit der Northeimer Polizei hat der Landkreis wieder Alkohol-Testkäufe in Supermärkten durchgeführt. Im Einsatz waren dazu Jugendliche im Alter zwischen 15 und 16 Jahren. Das Ergebnis überrascht.

Koordiniert wurden die Textkäufe von Thomas Sindram, Beauftragter für Jugendsachen der Polizeiinspektion Northeim/Osterode und Sascha Westphal, vom Fachbereich Sicherheit und Ordnung des Landkreises Northeim. Unterwegs waren sie mit vier jugendlichen  Testkäufern – dieses Mal im Bereich Northeim, Moringen und Hardegsen.

Die Jugendlichen versuchten in zehn Verkaufsstellen an Alkohol und Tabakwaren zu gelangen. Dabei konnten sie in zwei Fällen Alkohol oder Zigaretten erwerben.

Immerhin: bei jedem Testkauf verlangten die Verkäufe einen Personalausweis. Jedoch wurde in zwei Fällen das Lebensalter falsch errechnet. In einem Betrieb fehlte außerdem der Aushang des Jugendschutzgesetzes.

Nach jedem Kaufversuch erfolgten Beratungsgespräche mit dem Kassenpersonal und der Filialleitung.  Übermäßiger Alkoholkonsum kann bei Minderjährigen sehr schnell zu einer Alkoholvergiftung und somit zu einem Krankenhausaufenthalt führen. „In solchen Fällen kann dem Verkaufspersonal ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung drohen“, machte Polizeihauptkommissar Thomas Sindram deutlich.

In allen Fällen wurde Informationsmaterial zum Jugendschutzgesetz verteilt.

Hierzu gehörte beispielsweise die sogenannte „Sorry-Card“, die bei Bedarf vom Kassenpersonal an uneinsichtige und beratungsresistente Kunden ausgehändigt werden kann, um sich Diskussionen an der Kasse zu ersparen. Außerdem wurden die vom Lukas-Werk Suchthilfe gGmbH im Rahmen des HaLT-Projektes entwickelten Jugendschutzplakate „Jugendschutz – wir machen mit!“ an den Einzelhandel übergeben. Diese wurden zum Teil direkt deutlich sichtbar im Verkaufsraum aufgehängt.

In den zwei negativ getesteten Verkaufsstellen muss das Verkaufspersonal als Konsequenz des Fehlverhaltens mit Bußgeldern rechnen.

Die Abgabe von Alkohol und Tabakwaren regelt das Jugendschutzgesetz. Danach dürfen alle Spirituosen und Tabakwaren ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren verkauft werden. Bier, Wein und Sekt sind dagegen bereits ab dem 16. Lebensjahr erlaubt.

Kontakt und Informationen zu dem Thema gibt es beim Landkreis Northeim, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, bei Sascha Westphal, Telefon 05551 708232 oder bei der Polizeiinspektion Northeim/Osterode, Beauftragter für Jugendsachen, Thomas Sindram, Telefon 05551 7005408.

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