Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen gekippt. Das berichten die Kollegen vom NDR. Der Nachweiß einer Impfung oder Genesung im Einzelhalden ist damit ab sofort nicht mehr notwendig.

Gilt ab sofort

In Niedersachsen und damit auch im Kreis Northeim galt seit Sonntag die 2G-Regel im Einzelhandel. Dadurch hatten nur Geimpfte oder Genesene Zutritt in die Geschäften. Ausnahme waren Geschäfte der Grundversorgung wie zum Beispiel Supermärkte, Drogerien und Apotheken. Dort durften auch Ungeimpfte weiterhin einkaufen. Mit dem heutigen Beschluss des Gerichts ist diese Regelung hinfällig.

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