Im benachbarten Landkreis Göttingen ist in einer Geflügelhaltung in der Gemeinde Rollshausen die Geflügelpest festgestellt worden. Das hat auch Folgen für den Landkreis Northeim.
Um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, hat der Landkreis Göttingen ab dem 16. Januar 2026 eine Schutzzone und eine Überwachungszone eingerichtet. Die Überwachungszone reicht zehn Kilometer um den betroffenen Betrieb herum und umfasst auch Teile des Landkreises Northeim. Betroffen sind vor allem Gebiete der Gemeinde Katlenburg-Lindau, die an den Landkreis Göttingen grenzen. Auch der Landkreis Northeim hat deshalb eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt ebenfalls am 16. Januar 2026 in Kraft. Darin sind verschiedene Schutzmaßnahmen festgelegt, die für Geflügelhalter in der Überwachungszone gelten.
Welche Regeln gelten?
Für Geflügel innerhalb der Überwachungszone gilt eine Aufstallungs- und Abschirmungspflicht. Das bedeutet: Hühner, Enten, Gänse und anderes Geflügel müssen im Stall oder in Volieren gehalten werden, die oben dicht überdacht sind und an den Seiten engmaschig gesichert werden. So soll der Kontakt zu Wildvögeln verhindert werden. Außerdem müssen Geflügelhalter ihre Tiere jeden Tag kontrollieren. Wenn Krankheitssymptome auftreten oder mehr Tiere als üblich sterben, muss dies sofort dem Veterinäramt gemeldet werden. Geflügelhaltungen dürfen nur von befugten Personen betreten werden – und nur mit geeigneter Schutzkleidung. Auch so soll verhindert werden, dass das Virus weitergetragen wird.
Was ist die Geflügelpest?
Die Geflügelpest ist eine ansteckende Viruserkrankung, die vor allem Hühner, Puten, Gänse und Enten betrifft. Auch wildlebende Vögel können das Virus tragen und verbreiten. Besonders Wasservögel wirken oft gesund, können das Virus aber dennoch ausscheiden.
Da sich das Virus sehr leicht überträgt – zum Beispiel durch direkten Kontakt, verunreinigtes Wasser, Futter oder Arbeitsgeräte – ist der Schutz der gehaltenen Tiere besonders wichtig. Die genauen Regelungen stehen in der Allgemeinverfügung des Landkreises Northeim im Amtsblatt vom 15. Januar 2026. Sie ist online abrufbar unter www.landkreis-northeim.de/amtsblatt.



