Die Stadtverwaltung Northeim warnt eindringlich vor den Gefahren des Betretens zugefrorener Gewässer. Trotz verlockender Winterlandschaft ist das Schlittschuhlaufen oder Spazierengehen auf Eisflächen nicht nur lebensgefährlich, sondern auch streng verboten. Grundlage dafür bildet die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt.

Dünnes Eis: Eine tückische Gefahr

Besonders heimtückisch sind die Gegebenheiten der Northeimer Seenplatte. Hier führen unterschiedliche Wassertemperaturen und unsichtbare Strömungen dazu, dass die Dicke der Eisschicht stark variiert. Auch wenn das Eis vom Ufer aus stabil wirken mag, kann es bereits bei geringer Belastung brechen.

Kinder sind von dieser Gefahr besonders betroffen, da sie die Tragfähigkeit von Eis oft falsch einschätzen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, sie über die Risiken aufzuklären und ihnen ein sicheres Verhalten vorzuleben.

Verantwortung der Erwachsenen

Erwachsene müssen mit gutem Beispiel vorangehen:

  • Betreten Sie keine Eisflächen.
  • Klären Sie Kinder über die Gefahren auf.
  • Weisen Sie konsequent auf das bestehende Verbot hin.

Ein sorgloses Verhalten kann fatale Folgen haben. Wer dennoch das Eis betritt und einbricht, sollte wissen, wie er sich richtig verhält:

  • Flach hinlegen: Verteilen Sie Ihr Gewicht und robben Sie in Bauchlage zum Ufer.
  • Ruhe bewahren: Bewegen Sie sich so wenig wie möglich, um Energie zu sparen.
  • Hilfe holen: Beobachter sollten sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 verständigen. Jede Minute zählt, da die Körpertemperatur im kalten Wasser schnell absinkt.

Klare Konsequenzen

Die Stadt weist darauf hin, dass Verstöße gegen das Verbot nicht nur lebensgefährlich, sondern auch strafbar sind. Helfen Sie mit, Unfälle zu vermeiden, und bleiben Sie dem Eis fern – Ihrer eigenen Sicherheit und der Ihrer Mitmenschen zuliebe.

Vor einigen Jahren war das Eis übrigens beinahe dick genug. Damals habe ich die DLRG bei einem ganz besonderen Einsatz besucht.

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Trotzdem gilt: Gibt es keine Freigabe, trägt das Eis nicht!

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