Das Land Niedersachsen setzt die beschlossenen Lockerungen der Corona-Maßnahmen mit einem Dreischritt-System im Rahmen der Corona-Verordnung vom 23. Februar 2022 um. Ab heute, Freitag, 4. März 2022, erfolgt nun der zweite Lockerungsschritt.

Dieser soll weitere Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens zurücknehmen. Ab dem 20. März sollen dann alle coronabedingten Einschränkungen mit Ausnahme der Masken abgeschafft werden. Eine Neuanpassung bleibt jedoch bei einer sich deutlich verschärfenden Pandemielage jederzeit möglich. Hier die Regelungen ab dem 4. März in einigen zentralen Bereichen kompakt zusammengefasst:

  • Es bleibt dabei, dass es keine Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich bei vollständig geimpften beziehungsweise genesenen Personen mehr gibt.
  • Strenge Kontaktbeschränkungen bleiben zunächst jedoch bei Personen bestehen, die weder durch Impfungen oder Genesung grundimmunisiert sind. Hier gilt die Regel ein Haushalt plus zwei Personen eines weiteren Haushalts.
  • Bei Veranstaltungen, bei denen mehr als 50 Personen und weniger als 2000 Personen teilnehmen, gilt für den Innen- und Außenbereich nun statt der 2G-Regel die 3G Regel. Eine FFP2-Maskenpflicht bleibt für drinnen bestehen, außer im Sitzen. Eine Abstand…

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