Ab heute gilt auch im Kreis Northeim, dass beim Einkaufen im Einzelhandel eine FFP2-Maske getragen werden muss. Einfache medizinische Masken reichen nicht mehr aus. Die Landesregierung reagiert damit auf die vom Oberverwaltungsgericht kassierte 2G-Regel beim Einkaufen. Doch es gibt auch Ausnahmen.
Hier muss FFP2-Maske getragen werden
Neben dem typischen Einzelhandel wie Fachgeschäften und Kaufhäusern, muss auch in Lebensmittelgeschäften, Apotheken oder Drogerien die dickere Maske getragen werden. Die Regelung gilt auch für Jugendliche ab 14 Jahre die Pflicht, eine FFP-2 Maske zu tragen, gilt im Grundsatz auch für die im Einzelhandel Beschäftigten, die direkten Kundenkontakt haben, betont die Northeimer Kreisverwaltung in einer Mitteilung.
Das sind die Ausnahmen
Von der neuen Maskenpflicht ausgenommen sind Wochenmärkte und der Weihnachtsbaumverkauf unter freiem Himmel. Kinder von 0 bis 5 Jahren müssen gar keine Maske tragen, von 6 bis 14 Jahren reicht eine normale Alltagsmaske. Beschäftigte im Einzelhandel können dann von der FFP2-Maske absehen, wenn alternative Maßnahmen getroffen werden.
So können beispielsweise physische Barrieren aus Glas oder Plexiglas zu einer Reduzierung der Virusübertragung beitragen. In derartigen Ausnahmefällen muss aber eine medizinische Maske (OP-Maske) getragen werden. Bloße Gesichtsvisiere reichen für die Beschäftigten nicht aus.