Die Reinigungsarbeiten entlang der Autobahn 7 von Northeim bis Lutterberg dauern weiter an. Dass, wie angekündigt, die Strecke ab Dienstagabend geöffnet wird, ist demnach ausgeschlossen. Wann der Verkehr auf dem 50 Kilometer langen Abschnitt wieder rollt, sei laut Polizei „nicht absehbar“. Regen hatte die Reinigung zuletzt erschwert. Inzwischen wurden die Ermittlungen nach dem möglichen Verursacher intensiviert. Dabei äußert sich die Beamten auch erstmals zu der möglichen Verantwortung von sogenannten Klimaaktivisten. Seit Sonntagnacht ist die A7 über 50 Kilometer gesperrt, die Umleitungen durch Northeim sind teilweise Überlastet.
Keine Hinweise auf Klimaaktivisten
„Hinweise darauf, dass Klimaaktivsten für das Geschehen verantwortlich sein könnten, liegen nicht vor“, sagt die Polizei am Dienstagabend deutlich. In den sozialen Medien wurde eine Verbindung der Klimakleber hergestellt und teils emotional diskutiert. Von einem Anschlag war die Rede, als Beweismittel dienten bisher aber nur gefühlte Wahrheiten. Tatsächlich sind bei der Autobahnpolizei inzwischen Hinweise zum möglichen Verursacher eingegangen.
Zeugen beschreiben dabei einen „Sattelzug mit einem sehr hellem Tankauflieger mit seitlichem gelben Aufdruck“ als möglichen Verursacher, berichtet die Polizei. Sie hatten ihn am Sonntagabend gesehen, hinter ihm die Verunreinigung. Kurz vorher hatten weitere Zeugen einen Lastwagen ebenso beschrieben, wie er an der Auffahrt Northeim Nord vorbeifuhr.
Das droht dem Verursacher
Vermutlich mit der Hoffnung, dass sich der Verursacher selbst meldet, erklärt die Polizei recht aufwändig, welches Strafmaß ihm droht. Demnach habe Verunreinigung der Fahrbahn „nach gegenwärtigem Stand bislang weder eine straf- noch eine ordnungswidigkeitenrechtliche Relevanz“. Eine Straftat, beispielsweise der Verdacht einer Umweltstraftat oder eine fahrlässige Gewässerverunreinigung, „können zum jetzigen Zeitpunkt nicht begründet werden“, heißt es weiter. Zumindest, bis klar ist, was genau dort auf der Straße liegt. Dann, betont die Polizei, könnten „die einschlägigen Tatbestände eventuell einer neuen rechtlichen Prüfung unterzogen“ werden.
Möglich sei eine mangelnde Ladungssicherung, was eine Ordnungswidrigkeit darstelle. Für die Verschmutzung der Fahrbahn werde lediglich ein Bußgeld fällig. „Für eine Verfolgung/Ahndung der Verstöße ist allerdings zwingend die Ermittlung des Fahrers Voraussetzung“, betonen die Ermittler.
Foto: Kreisfeuerwehr Northeim